Stand: 16. September 2026 · finanzexperten.de

Kurz gefasst

Das Bayerische Zinsverbilligungsprogramm fördert Neubau und Kauf von selbstgenutztem Wohnraum mit einem zinsverbilligten Darlehen der BayernLabo über bis zu ein Drittel der förderfähigen Gesamtkosten. Seit der Änderung vom 27. März 2026 kommt ein Zuschuss von 5.000 Euro je Kind hinzu.

Zwei Punkte entscheiden vorab über alles Weitere. Erstens: Der Antrag muss vor Baubeginn und vor dem Erwerbsvertrag bei der Bewilligungsstelle liegen. Zweitens: Der Kauf vom Elternhaus ist ausgeschlossen — ebenso jeder Erwerb zwischen Verwandten in gerader Linie.

Und ein Datum, das derzeit im Raum steht: Die Richtlinie ist bis zum 31. Dezember 2026 befristet. Eine Verlängerung war zum Stand dieses Beitrags nicht veröffentlicht.

Die Reihenfolge entscheidet

Der Antrag geht an die örtlich zuständige Kreisverwaltungsbehörde — in der Regel das Landratsamt oder das zuständige Referat der kreisfreien Stadt. Und er muss dort liegen, bevor gebaut oder der Erwerbsvertrag geschlossen wird.

Es gibt einen Ausweg: die schriftliche Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn. Sie ist ausdrücklich keine Zusicherung auf Förderung — das Finanzierungsrisiko bleibt beim Antragsteller. Wer sie nutzt, sollte wissen, worauf er sich einlässt.

Was sich im April 2026 geändert hat

Die Richtlinie wurde durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 27. März 2026 geändert; die Änderung ist am 29. April 2026 in Kraft getreten. Vier Punkte sind für die Praxis relevant:

  • Neu: Kinderzuschuss von 5.000 Euro je Kind — für Kinder im Sinne des § 32 Abs. 1 bis 5 EStG und auch dann, wenn zum Zeitpunkt der Förderentscheidung eine Geburt aufgrund bestehender Schwangerschaft zu erwarten ist. Der Zuschuss wird nur zusammen mit einem Darlehen gewährt.
  • Die Eigenleistung soll 15 Prozent der veranschlagten Gesamtkosten nicht unterschreiten — vorher 20 Prozent. Zuschüsse anderer Zuwendungsgeber und der Kinderzuschuss können dabei berücksichtigt werden.
  • Die Sicherungsquote steigt von 80 auf 85 Prozent. Für die Abstimmung mit der finanzierenden Bank ist das der praktisch wichtigste Punkt.
  • Neu eingefügt: der umfassendere Verweis auf die Wohnraumförderungsbestimmungen 2023. Der Erwerb zwischen Käufer und Verkäufer in gerader Linie war bereits zuvor ausgeschlossen. Seit April 2026 gelten darüber hinaus weitere Ausschluss- und Fördervoraussetzungen — etwa für Erwerbe zwischen Ehegatten oder Lebenspartnern, Erbfolge und Schenkung sowie die Prüfung der sozialen Dringlichkeit.
Vorsicht bei Übersichten im Netz

Die Förderdatenbank des Bundes führte zum Zeitpunkt unserer Prüfung weiterhin eine veraltete Fassung. Dort werden unter anderem noch 20 Prozent Eigenleistung und eine 30-jährige Darlehensvariante genannt; auch der neue Kinderzuschuss und Teile der aktuellen Fördervoraussetzungen sind dort noch nicht berücksichtigt. Maßgeblich ist die aktuell geltende Richtlinie.

Der Ausschlussgrund, der die meisten Anfragen beendet

Mit der Änderung vom März 2026 sind die Nrn. 38.1, 38.2 und 39 der Wohnraumförderungsbestimmungen 2023 entsprechend anzuwenden. Daraus folgt:

Der Erwerb von Eigenwohnraum zwischen Ehegatten, Lebenspartnern oder Partnern einer sonstigen auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft sowie zwischen Verwandten eines Haushaltsmitglieds in gerader Linie ist ausgeschlossen. Ebenso die Übertragung im Wege der Erbfolge, testamentarischen Verfügung oder Schenkung.

Im Klartext: Wer das Haus der Eltern oder Großeltern kauft, bekommt für diesen Erwerb keine Förderung aus diesem Programm. Das ist im Raum München und Augsburg kein Randfall, sondern eine der häufigsten Konstellationen überhaupt.

Zwei weitere Punkte aus denselben Bestimmungen:

  • Bei Ehe oder Partnerschaft sollen in aller Regel beide gemeinsam Eigentümer werden. Das betrifft die Grundbuchgestaltung und sollte vor dem Notartermin geklärt sein.
  • Beim Erwerb müssen die Erwerber nachweisen, dass der Erwerb gesichert ist oder durch die Fördermittel gesichert wird.

Soziale Dringlichkeit: die zweite Hürde neben dem Einkommen

Eigenwohnraum wird nach der sozialen Dringlichkeit gefördert. Dazu heißt es in Nr. 39.3 der Wohnraumförderungsbestimmungen:

Eine soziale Dringlichkeit liegt in aller Regel nicht vor, wenn sich der Haushalt völlig oder überwiegend aus eigener finanzieller und wirtschaftlicher Kraft angemessenen Wohnraum schaffen kann; dabei ist das vorhandene Vermögen — etwa Immobilien, Geldvermögen, Wertpapiere — zu berücksichtigen.

Das ist eine eigenständige Hürde neben der Einkommensgrenze. Wer die Einkommensgrenze einhält, aber über erhebliches Vermögen verfügt, kann trotzdem leer ausgehen. Diesen Punkt klären wir im Erstgespräch, bevor Sie Zeit in einen Antrag investieren.

Die Konditionen im Überblick

Darlehenshöhe bis zu einem Drittel der förderfähigen Gesamtkosten
Mindestbetrag unter 15.000 Euro entfällt die Förderung
Kinderzuschuss 5.000 Euro je Kind, nur zusammen mit einem Darlehen
Zinsbindung 10 oder 15 Jahre
Tilgung grundsätzlich 2 Prozent jährlich zuzüglich ersparter Zinsen ab dem zweiten Jahr; eine Herabsetzung auf 1 Prozent kann möglich sein
Auszahlung 100 Prozent
Eigenleistung soll 15 Prozent der veranschlagten Gesamtkosten nicht unterschreiten
Sondertilgung in beliebiger Höhe, jeweils am Ende einer Zinsfestschreibungsperiode
Bereitstellungszinsen 0,15 Prozent monatlich ab dem 13. Monat nach dem Darlehensangebot, für noch nicht ausgezahlte Beträge
Nichtabnahme die BayernLabo kann Ersatz des entstandenen Schadens verlangen
Sicherung Grundschuld, innerhalb von 85 Prozent der veranschlagten Gesamtkosten
Bindung Selbstnutzung für die Dauer der Zinsfestschreibung

Angaben nach der Richtlinie in der konsolidierten Fassung (BayVwV 97112). Den Zinssatz nennen wir bewusst nicht — er richtet sich nach dem Kapitalmarktzins zum Zeitpunkt des Angebots, eine Zinsgarantie besteht nicht. Eine im Netz gefundene Prozentzahl ist keine Zusage.

Was die Rangstelle für Ihre Bank bedeutet

Das Förderdarlehen wird durch Grundschuld gesichert, und zwar innerhalb von 85 Prozent der veranschlagten Gesamtkosten, im Rang vor sonstigen Fördermitteln. Nach Angaben der BayernLabo steht es dabei außerhalb des erststelligen Beleihungsraums von etwa einem Drittel der veranschlagten Gesamtkosten — also im Rang nach entsprechend hohen Kapitalmarkt- und Bauspardarlehen.

Das ist kein Nebensatz für Juristen: Ihre finanzierende Bank muss diese Rangfolge akzeptieren. Wir stimmen das ab, bevor der Finanzierungsantrag läuft.

Nach Angaben der BayernLabo lässt sich das Darlehen außerdem mit Darlehen der KfW kombinieren.

Wenn Sie vorher ausziehen oder verkaufen

Die Selbstnutzung ist für die Dauer der Zinsfestschreibung verpflichtend. Zwei Fälle sind zu unterscheiden:

  • Aufgabe der Selbstnutzung: Der Zinssatz kann bis auf Kapitalmarktniveau angehoben werden.
  • Freiwillige vollständige Rückzahlung: Die Bindung endet mit der Rückzahlung. Eine Ablösung während der laufenden Zinsbindung ist nach Angaben der BayernLabo möglich, gegebenenfalls gegen Vorfälligkeitsentschädigung.

In beiden Fällen gilt: Der Kinderzuschuss ist anteilig zurückzuzahlen — für jedes volle Kalenderjahr ohne zweckentsprechende Nutzung.

Auch relevant für die Lebensplanung: Ein Leerstehenlassen für mehr als drei Monate oder eine Verwendung zu anderen als Wohnzwecken bedarf der Genehmigung der zuständigen Stelle.

Einkommensgrenzen: brutto ist nicht gleich Gesamteinkommen

Maßgeblich ist das Gesamteinkommen nach Art. 11 Abs. 1 des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes:

Haushalt Gesamteinkommen (Grenze) Bruttojahreseinkommen (Richtwert)
1 Person 28.300 € rund 41.600 €
2 Personen 43.200 € rund 62.900 €
je weitere Person + 10.700 € + rund 15.200 €
je Kind zusätzlich + 3.200 € + rund 4.500 €

Linke Spalte: gesetzliche Grenzen nach Art. 11 Abs. 1 BayWoFG. Rechte Spalte: unverbindliche Brutto-Richtwerte der BayernLabo, Stand Mai 2026. Die Richtwerte sind Näherungen — maßgeblich ist immer das nach dem Gesetz berechnete Gesamteinkommen, nicht das Brutto.

Der Abstand zwischen beiden Spalten kommt so zustande: Vom Jahreseinkommen wird für Steuern vom Einkommen, für laufende Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie für laufende Beiträge zu einer Lebens- oder Altersvorsorgeversicherung jeweils ein pauschaler Abzug von zehn Prozent vorgenommen — dreimal zehn Prozent, nicht zehn Prozent insgesamt. Dazu kommen Freibeträge: 5.000 Euro bei Ehepaaren und Lebenspartnern bis zum Ablauf des siebten auf den Beginn der Ehe folgenden Kalenderjahres, 4.000 Euro für jeden Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50.

Eine Familie mit zwei Kindern liegt bei einer Einkommensgrenze von 71.000 Euro. Ohne zusätzliche persönliche Freibeträge entspricht das als grober Richtwert etwa 102.300 Euro Jahresbrutto. Bei zusätzlichen Freibeträgen kann der mögliche Bruttobetrag höher liegen — beispielsweise nennt die BayernLabo für ein entsprechend begünstigtes Ehepaar mit zwei Kindern rund 109.800 Euro. Manche Haushalte, die sich für zu gut verdienend halten, kommen also durchaus in Betracht. Die Einkommensgrenze ist allerdings nicht die einzige Hürde, wie der Abschnitt zur sozialen Dringlichkeit zeigt.

Die verbindliche Prüfung macht die Bewilligungsstelle

Wir schätzen vorab ein, ob sich der Weg lohnt. Die Entscheidung trifft das Landratsamt beziehungsweise die kreisfreie Stadt. Einen ersten Anhaltspunkt liefert auch der Förderlotse der BayernLabo — dort lässt sich online prüfen, ob eine Förderberechtigung wahrscheinlich ist, und die zuständige Bewilligungsstelle anzeigen.

Wo wir ins Spiel kommen

Die Förderung deckt höchstens ein Drittel der Kosten. Der Rest läuft über eine reguläre Immobilienfinanzierung — und beide müssen zusammenpassen.

Die Reihenfolge

Förderantrag vor dem Erwerbsvertrag, Finanzierungszusage rechtzeitig für den Notartermin, Reservierungsfristen des Verkäufers, bei Neubau der Baubeginn. Diese Termine kollidieren regelmäßig. Wir legen sie nebeneinander, bevor Sie sich auf ein Objekt festlegen.

Die Rangfolge im Grundbuch

Das Förderdarlehen braucht seinen Platz in der Sicherheitenstruktur. Nicht jede Bank geht jede Konstellation mit. Das klären wir vorab, nicht wenn der Antrag schon läuft.

Zwei Darlehen, zwei Anschlusstermine

Ein Förderdarlehen mit zehnjähriger Bindung neben einem Bankdarlehen mit fünfzehnjähriger Bindung führt zu zwei verschiedenen Anschlussterminen. Ob das gewollt ist, hängt von Ihrer Situation ab — es sollte jedenfalls eine Entscheidung sein. Wie sich unterschiedliche Tilgungssätze auswirken, können Sie mit unserem Zins- und Tilgungsrechner durchspielen.

Die Bindung und Ihre Lebensplanung

Zehn oder fünfzehn Jahre Selbstnutzungspflicht sind eine lange Zeit. Wenn absehbar ein beruflicher Wechsel ansteht, gehört das vor den Antrag, nicht danach.

Häufige Fragen

Wo stelle ich den Antrag?

Bei der örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörde — in der Regel dem Landratsamt oder dem zuständigen Referat der kreisfreien Stadt. Über den Förderlotsen der BayernLabo lässt sich vorab online prüfen, ob eine Förderberechtigung wahrscheinlich ist, und die zuständige Stelle anzeigen.

Kann ich das Haus meiner Eltern mit Förderung kaufen?

Nein. Der Erwerb von Eigenwohnraum zwischen Verwandten eines Haushaltsmitglieds in gerader Linie ist ausgeschlossen, ebenso zwischen Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer sonstigen auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft. Das Gleiche gilt für die Übertragung durch Erbfolge, testamentarische Verfügung oder Schenkung.

Was passiert, wenn ich den Kaufvertrag schon unterschrieben habe?

Grundsätzlich muss der Förderantrag vor Abschluss des Erwerbsvertrags gestellt werden. Wurde der Kaufvertrag bereits ohne vorherige Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn geschlossen, kann dies die Förderung ausschließen. Etwas anderes kann insbesondere gelten, wenn der Vertrag ein eindeutiges, ohne finanzielle Folgen bleibendes Rücktrittsrecht oder eine entsprechende Bedingung für den Fall der Nichtgewährung der Förderung enthält. Lassen Sie die konkrete Vertragsgestaltung unmittelbar von der Bewilligungsstelle prüfen.

Wie hoch ist der Kinderzuschuss?

5.000 Euro je Kind im Sinne des § 32 Abs. 1 bis 5 EStG. Er gilt auch, wenn zum Zeitpunkt der Förderentscheidung eine Geburt aufgrund bestehender Schwangerschaft zu erwarten ist. Der Zuschuss wird nur zusammen mit einem Förderdarlehen gewährt.

Wir haben die Schwangerschaft bei der Antragstellung nicht angegeben — ist der Zuschuss verloren?

Nicht zwingend. Wurde eine zum Zeitpunkt der Förderentscheidung bestehende Schwangerschaft versäumt anzuzeigen, kann der Zuschuss auf Antrag bis zum Verwendungsnachweis nachträglich bewilligt werden. Es handelt sich um eine Kann-Regelung, nicht um einen Anspruch.

Wie viel darf ich verdienen?

Maßgeblich ist nicht das Brutto, sondern das Gesamteinkommen nach Art. 11 Abs. 1 BayWoFG: 28.300 Euro für eine Person, 43.200 Euro für zwei, je weitere Person 10.700 Euro mehr, je Kind zusätzlich 3.200 Euro. Weil vom Einkommen dreimal ein pauschaler Abzug von zehn Prozent sowie Freibeträge abgehen, liegt der Brutto-Richtwert deutlich höher. Die verbindliche Prüfung macht die Bewilligungsstelle.

Ich halte die Einkommensgrenze ein — bekomme ich die Förderung dann sicher?

Nein. Gefördert wird nach der sozialen Dringlichkeit. Diese liegt in aller Regel nicht vor, wenn sich der Haushalt völlig oder überwiegend aus eigener finanzieller und wirtschaftlicher Kraft angemessenen Wohnraum schaffen kann; dabei wird vorhandenes Vermögen wie Immobilien, Geldvermögen und Wertpapiere berücksichtigt.

Kann ich die Förderung auch für eine Bestandsimmobilie nutzen?

Ja, der Erwerb vorhandenen Wohnraums ist förderfähig. Nach Angaben der BayernLabo müssen die veranschlagten Gesamtkosten beim Zweiterwerb allerdings angemessen sein und dürfen in der Regel die Gesamtkosten eines vergleichbaren Neubaus nicht übersteigen. Voraussetzung ist in allen Fällen die Selbstnutzung.

Kann ich das Förderdarlehen vorzeitig zurückzahlen?

Kostenfreie Sondertilgungen in beliebiger Höhe sind jeweils am Ende einer Zinsfestschreibungsperiode möglich. Nach der Produktinformation der BayernLabo ist auch eine vollständige vorzeitige Ablösung während der laufenden Zinsbindung möglich — dann gegebenenfalls gegen Vorfälligkeitsentschädigung. In beiden Fällen gilt: Bei freiwilliger vollständiger Rückzahlung endet die Bindung zum Zeitpunkt der Rückzahlung, und der Kinderzuschuss ist für jedes volle Kalenderjahr ohne zweckentsprechende Nutzung anteilig zurückzuzahlen.

Lässt sich die Förderung mit KfW-Mitteln kombinieren?

Nach Angaben der BayernLabo kann das Darlehen mit Darlehen der KfW kombiniert werden. Welche Kombination in Ihrem Fall sinnvoll ist, hängt von der Gesamtstruktur der Finanzierung ab.

Welcher Zinssatz gilt?

Der Zinssatz richtet sich nach dem Kapitalmarktzins zum Zeitpunkt des Angebots; eine Zinsgarantie besteht nicht. Verbindliche Konditionen nennt Ihnen die BayernLabo im konkreten Fall. Zusätzlich fallen ab dem 13. Monat nach dem Darlehensangebot Bereitstellungszinsen von 0,15 Prozent monatlich für noch nicht ausgezahlte Beträge an.

Wie lange gilt das Programm noch?

Die Richtlinie ist bis zum 31. Dezember 2026 befristet. Ob und in welcher Form sie verlängert wird, war zum Stand dieses Beitrags nicht veröffentlicht. Wer in diesem Jahr noch eine Entscheidung braucht, sollte das bei der Zeitplanung berücksichtigen.

Bauen oder kaufen im Raum München und Augsburg?

Wir prüfen vorab die beiden Punkte, an denen Anträge am häufigsten scheitern — Reihenfolge und Ausschlussgründe — und stimmen Förderdarlehen und Bankfinanzierung so ab, dass die Rangfolge im Grundbuch trägt.

Vier Standorte in Aichach, Dachau, Jesenwang und Schwabmünchen, oder im Video-Call.

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Stand: 16. September 2026. Die Angaben beruhen auf der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 27. März 2026 (Az. 31-4764-1-14, BayMBl. 2026 Nr. 161, in Kraft seit 29. April 2026) zur Änderung der Bekanntmachung über das Bayerische Zinsverbilligungsprogramm zur Förderung von Eigenwohnraum vom 3. Januar 2005 (AllMBl. S. 9), auf den Wohnraumförderungsbestimmungen 2023 (zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 1. Dezember 2025, BayMBl. Nr. 566), dem Bayerischen Wohnraumförderungsgesetz sowie auf Veröffentlichungen der BayernLabo mit Stand Mai 2026. Förderbedingungen ändern sich; wir aktualisieren diesen Beitrag.

Dieser Beitrag informiert allgemein und ist unverbindlich. Er ersetzt keine individuelle Beratung und begründet keinen Anspruch auf Förderung. Über den Antrag entscheidet die zuständige Bewilligungsstelle. Steuerliche Fragen klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.

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