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Rentenlücken-Rechner

Ermitteln Sie die Lücke zwischen voraussichtlicher Rente und Wunschrente

1Ihre voraussichtlichen monatlichen Rentenansprüche

€
Besteuerungsanteil abhängig vom Jahr des Rentenbeginns.
€
Modellannahme: voll steuerpflichtig; Altverträge können abweichen.
€
Laufende private Leibrente; steuerlich wird der Ertragsanteil berücksichtigt.
€
Modellannahme: nachgelagert voll steuerpflichtig.
€
Besteuerungsanteil wie bei der gesetzlichen Rente.

2Annahmen für Steuer sowie Kranken- und Pflegeversicherung

Jahre
Jahre
%
Wird nur auf den modellhaft steuerpflichtigen Betrag oberhalb des Grundfreibetrags angewandt.
%
2026: durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2,9 %; individuell anpassbar.
€
Bitte den voraussichtlichen eigenen Monatsaufwand nach eventuellen Zuschüssen eintragen.
Rechtsstand 2026: KV/PV werden für die KVdR mit den aktuellen Beitragssätzen, der Beitragsbemessungsgrenze und dem Betriebsrenten-Freibetrag bzw. der Pflege-Freigrenze modelliert. Steuerwerte sind eine vereinfachte Orientierung.

3Ihre gewünschte Kaufkraft im Ruhestand

€
Was möchten Sie sich im Ruhestand monatlich so leisten können wie heute?
%
Standardwert 2,0 % p.a. – langfristiger Planwert in Anlehnung an das EZB-Inflationsziel.
Kaufkraft-Check
–
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Ihre kaufkraftbereinigte Rentenlücke
– €
Brutto-Rente / Monat
–
KV & PV / Monat
–
Steuer / Monat
–
Voraussichtl. Nettorente / Monat
–
–
So entsteht Ihre monatliche Rentenlücke
Inflationierte Wunschrente– − Voraussichtliche Nettorente– = Monatliche Rentenlücke–
Die grün markierte Wunschrente stammt aus dem Kaufkraft-Check oben. Die blau markierte Nettorente sehen Sie direkt in der Ergebnisübersicht.
Auch berechnen: Wie viel muss ich sparen, um die Lücke zu schließen?

4Angaben zur Auszahlphase

%
Die Entnahmen werden während der Rente automatisch mit Ihrer Inflationsannahme erhöht.
Jahre

5Angaben zur Ansparphase

Jahre
%
%
Ohne Kirchensteuer. Besteuert wird im Modell nur der steuerpflichtige Gewinnanteil – nicht die Einzahlung.
Verbessertes Steuermodell: Der Rechner kürzt die Rendite nicht mehr pauschal um 26,375 %. Stattdessen wächst das Depot zunächst mit der Bruttorendite. Zum Rentenbeginn wird modellhaft nur der Gewinn besteuert; bei Aktien-ETFs werden dabei 30 % Teilfreistellung berücksichtigt. Der Sparer-Pauschbetrag und bereits während der Laufzeit besteuerte Ausschüttungen/Vorabpauschalen werden konservativ nicht angerechnet.
Mit Kapitalverzehr
Entnahmen steigen mit der Inflation; das Vermögen wird bis zur angenommenen Lebenserwartung aufgebraucht.
Benötigtes Netto-Kapital–
Sparrate / Monat–
Ohne Kapitalverzehr
Die Kaufkraft des Kapitals soll erhalten bleiben; die Lücke wird aus der realen Rendite finanziert.
Benötigtes Netto-Kapital–
Sparrate / Monat–
–
Je früher Sie starten, desto kleiner kann die monatliche Sparrate ausfallen.

Wir prüfen mit Ihnen, welche Kombination aus ETF, geförderter Altersvorsorge, bAV und weiteren Bausteinen zu Ihrer persönlichen Rentenlücke passt.

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Hinweis: Diese Berechnung ist eine unverbindliche Modellrechnung und ersetzt keine individuelle Renten-, Steuer-, Krankenversicherungs- oder Anlageberatung. Rechtsstand der hinterlegten Sozialversicherungswerte: 2026. Die konkrete Besteuerung hängt insbesondere von Rentenbeginn, Vertragsart, weiteren Einkünften, Familienstand und persönlichen Abzugsbeträgen ab. Bei freiwilliger GKV oder PKV ist der tatsächliche eigene KV-/PV-Aufwand manuell einzutragen. Für die Kaufkraftrechnung ist standardmäßig eine langfristige Inflation von 2,0 % p.a. hinterlegt und frei anpassbar. Das Depot-Steuermodell unterstellt eine Besteuerung der Wertsteigerung zum Rentenbeginn; tatsächliche Ausschüttungen, Vorabpauschalen, Freistellungsaufträge, Kirchensteuer, Produktkosten sowie spätere Steueränderungen können das Ergebnis verändern. Kapitalanlagen bergen Risiken. © finanzexperten.de