Altersvorsorgedepot-Rechner 2027
Berechnen Sie Zulagen, möglichen Steuervorteil und eine beispielhafte Zusatzversorgung. Alle Regeln und Fristen erklären wir auf unserer Seite zum Altersvorsorgedepot 2027.
Beispielrechnung, keine Prognose. Rechtsstand: Altersvorsorgereformgesetz (verkündet Mai 2026), Förderung ab 01.01.2027. Einkommensteuertarif: Veranlagungsjahr 2026.
Wie viel möchten Sie pro Monat einzahlen?
Startkapital – optional
Wird zu Beginn berücksichtigt und in der Modellrechnung als bereits gefördertes Altersvorsorgevermögen behandelt. Daraus entsteht keine neue Zulage.
Zu versteuerndes Einkommen
Geburtsjahr
Auszahlung beginnt mit
Der Auszahlungsbeginn ist nach dem Gesetz frühestens mit 65 und spätestens mit 70 Jahren möglich; 67 ist hier nur eine Voreinstellung.
Kinder mit Kindergeldanspruch
Je Kind beträgt die Kinderzulage 100 % Ihrer Beiträge, höchstens 300 € im Jahr. Derselbe Eigenbeitrag ist dabei Bemessungsgrundlage für jedes Kind.
Im ersten Jahr: – Zulage
Berechnungsdetails
Unverbindliche Beispielrechnung auf Basis der beschriebenen Annahmen, keine Prognose und keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung. Sie ersetzt keine individuelle Beratung. Kapitalanlagen bergen Risiken; frühere Wertentwicklungen und Simulationen sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Entwicklung.
Annahmen dieser Beispielrechnung – hier änderbar
Rechenszenario, keine Erwartung und keine Zusage. Die tatsächliche Wertentwicklung kann deutlich darunter liegen, auch negativ sein.
Bewusst niedriger als in der Ansparphase: Beim Standarddepot sieht das Gesetz eine schrittweise Risikoreduktion vor – fünf Jahre vor Auszahlungsbeginn höchstens 50 %, zwei Jahre vorher höchstens 30 % im renditeorientierten Fonds, sofern Sie nichts anderes verlangen.
Voreingestellt auf Ihren heutigen Grenzsteuersatz. Wer im Alter ein geringeres zu versteuerndes Einkommen hat, zahlt auf die geförderten Leistungen entsprechend weniger.
Ansparphase
Auszahlphase
Berechnungsmethodik und Annahmen
Rechtsgrundlage: Die Rechnung orientiert sich am Altersvorsorgereformgesetz in der im Mai 2026 verkündeten Fassung; die neue Förderwelt gilt ab dem 01.01.2027. Die Darstellung ist vereinfacht und ersetzt keine individuelle Steuerberechnung.
Zulagen: Grundzulage 50 % auf Eigenbeiträge bis 360 € und 25 % auf den Teil bis 1.800 €, höchstens 540 € im Jahr. Je Kind mit Kindergeldanspruch 100 % der Beiträge, höchstens 300 €. Unter einem Eigenbeitrag von 120 € im Jahr entfallen alle Zulagen. Der Berufseinsteigerbonus von einmalig 200 € wird angesetzt, wenn Sie zu Beginn des ersten Beitragsjahres noch nicht 25 Jahre alt sind.
Drei verschiedene Grenzen: 120 € Mindesteigenbeitrag für die Zulagen, 1.800 € maßgebliche Grenze für Grundzulage und Sonderausgabenabzug, 6.840 € höchstmögliche Einzahlung in das geförderte Altersvorsorgedepot. Beiträge zwischen 1.800 € und 6.840 € werden im Vertrag angelegt, lösen aber keine weitere Zulage und keinen weiteren Sonderausgabenabzug aus.
Steuervorteil und Günstigerprüfung: Als Sonderausgaben werden Eigenbeiträge bis 1.800 € zuzüglich des Zulageanspruchs angesetzt. Die daraus errechnete Steuerwirkung wird um den Zulageanspruch gekürzt; nur ein darüber hinausgehender Betrag fließt als zusätzlicher Steuervorteil in die Rechnung ein. Zulage und Steuervorteil werden also nicht doppelt gezählt.
Grenzsteuersatz: Er wird aus Ihrem zu versteuernden Einkommen nach dem Einkommensteuertarif für 2026 abgeleitet, bei Zusammenveranlagung nach dem Splittingverfahren. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer bleiben unberücksichtigt. Der Tarif für 2027 stand bei Erstellung noch nicht fest.
Wiederanlage der Vorteile: Zulagen und Steuervorteile werden im Folgejahr gutgeschrieben und wieder angelegt. Soweit die Einzahlungsgrenze von 6.840 € ausgeschöpft ist, wird der übersteigende Teil in einem freien Wertpapierdepot modelliert. Erträge werden auf Basis des Vorjahres-Endkapitals ermittelt.
Besteuerung des freien Depots: Berücksichtigt sind Kapitalertragsteuer mit Solidaritätszuschlag, 30 % Teilfreistellung sowie eine jährliche Vorabpauschale von 0,5 %. Einzahlungen, Wertzuwächse und bereits versteuerte Vorabpauschalen werden getrennt fortgeschrieben; Verlusttöpfe, Sparerpauschbetrag und Freistellungsaufträge bleiben unberücksichtigt.
Besteuerung des Altersvorsorgedepots: Leistungen aus gefördertem Vermögen werden voll nachgelagert mit dem angenommenen Grenzsteuersatz der Rentenphase besteuert. Für ungeförderte Beiträge oberhalb von 1.800 € wird nur der Ertragsanteil angesetzt, bei Auszahlung ab 62 und mehr als zwölf Jahren Laufzeit hälftig. Während der Ansparphase fällt im Vertrag keine laufende Kapitalertragsteuer an.
Auszahlform: Unterstellt ist ein Auszahlungsplan mit konstanter Bruttorate bis zum Ende des 85. Lebensjahres, mit Entnahme jeweils zu Jahresbeginn. Eine lebenslange Rente ist damit nicht abgebildet und fällt bei gleichem Kapital in der Regel niedriger aus.
Teilkapital: Zu Beginn der Auszahlphase können bis zu 30 % des Kapitals außerhalb der laufenden Zahlungen entnommen werden. Diese Entnahme ist nicht förderschädlich, aber nicht steuerfrei: Auf gefördertes Vermögen fällt auch hier Einkommensteuer an. Die Rechnung unterstellt keine solche Entnahme.
Kosten: Die angesetzte Wertentwicklung versteht sich nach Fondskosten. Darüber hinausgehende Produkt-, Abschluss- und Vertriebskosten sind in beiden Varianten nicht abgebildet, da die konkreten Produkte erst 2027 an den Markt kommen. Sie mindern das Ergebnis und gehören in jeden konkreten Produktvergleich. Für ein Standarddepot begrenzt das Gesetz die Effektivkosten auf 1,0 % p. a.; für andere Altersvorsorgedepots und für Garantieprodukte gilt diese Grenze nicht.
Kaufkraft: In der Ansicht „Heutige Kaufkraft" werden alle Beträge mit der angenommenen Inflationsrate auf heute abgezinst. Die Beitragshöhe bleibt in beiden Ansichten nominal konstant, wird also über die Laufzeit real weniger wert.
Nicht abgebildet: Mittelbare Zulageberechtigung von Ehegatten, Wohnförderung und Wohnförderkonto, schädliche Verwendung, Anbieterwechsel, Erbfälle, Beitragsdynamik sowie die Prüfung, ob Sie überhaupt unmittelbar zulageberechtigt sind. Auch das zulässige Anlageuniversum ist begrenzt: Einzelaktien und Kryptowerte gehören nicht dazu.
Unverbindliche Beispielrechnung auf Basis der oben genannten Annahmen. Sie ist keine Prognose, keine Zusage und keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung; sie ersetzt keine individuelle Beratung. Kapitalanlagen bergen Risiken bis zum Verlust des eingesetzten Kapitals. Frühere Wertentwicklungen, Simulationen und Szenarien sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung. Die steuerliche Behandlung hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen ab und kann sich künftig ändern.
Altersvorsorgedepot 2027: Zulagen, Steuervorteil und Auszahlung erklärt
Ab dem 1. Januar 2027 löst das Altersvorsorgedepot die bisherige Riester-Förderung für Neuverträge ab. Der Staat zahlt bis zu 540 Euro Grundzulage im Jahr, dazu 300 Euro je Kind. Dieser Ratgeber erklärt, wie die Förderung funktioniert, für wen sie sich rechnet und was der Rechner oben abbildet.
- Grundzulage: 50 Prozent auf Eigenbeiträge bis 360 Euro im Jahr, 25 Prozent auf den Teil bis 1.800 Euro. Maximal 540 Euro jährlich.
- Kinderzulage: 100 Prozent Ihrer Beiträge, höchstens 300 Euro je Kind mit Kindergeldanspruch. Derselbe Eigenbeitrag zählt für jedes Kind.
- Mindestbeitrag: 120 Euro im Jahr, also 10 Euro im Monat. Darunter entfällt jede Zulage.
- Höchstbeitrag: 6.840 Euro im Jahr dürfen eingezahlt werden, gefördert werden davon 1.800 Euro.
- Neu förderberechtigt: Selbstständige und Freiberufler, wenn sie eine Steuererklärung abgeben.
- Auszahlung: frühestens mit 65, spätestens mit 70 Jahren, als lebenslange Rente oder als Auszahlungsplan bis mindestens zum 85. Lebensjahr.
- Keine Kapitalgarantie beim Altersvorsorgedepot – dafür freie Wahl zwischen Fonds aus einer gesetzlichen Positivliste.
Wie funktioniert der Altersvorsorgedepot-Rechner?
Der Rechner arbeitet in zwei Schritten. Zuerst ermittelt er Ihre Förderung im ersten Beitragsjahr – Zulagen und möglicher Steuervorteil getrennt ausgewiesen. Danach zeigt er, was daraus bis zum Auszahlungsbeginn werden kann und wie sich das Ergebnis gegenüber einem freien Wertpapierdepot und einem Sparkonto darstellt.
Alle Ergebnisse sind Modellrechnungen mit den angezeigten Annahmen, keine Prognose. Über den Umschalter „Heutige Kaufkraft" sehen Sie, was die errechnete Rate in heutigem Geld wert wäre – bei langen Laufzeiten ist das der ehrlichere Blick auf die Zahl.
Was ist das Altersvorsorgedepot 2027?
Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich gefördertes Vorsorgeprodukt, das mit dem Altersvorsorgereformgesetz eingeführt wurde. Der Bundestag beschloss das Gesetz am 27. März 2026, der Bundesrat stimmte am 8. Mai 2026 zu, verkündet wurde es Ende Mai 2026. Anbieter dürfen die neuen Verträge ab dem 1. Januar 2027 anbieten.
Rechtlich ist es kein gewöhnliches Wertpapierdepot mit Steuerbonus, sondern ein nach dem Altersvorsorge-Zertifizierungsgesetz zertifizierter Altersvorsorgevertrag. Dieser Begriff meint nur staatlich geförderte Verträge dieser Art – eine private Rentenversicherung oder ein freies Wertpapierdepot fallen nicht darunter und kennen auch keine Einzahlungsgrenze. Daran hängen Zulagenverfahren, Steuerförderung, ein begrenztes Anlageuniversum, Einzahlungsgrenzen, feste Auszahlungsregeln und die Bindung an den Vorsorgezweck.
Der entscheidende Unterschied zum klassischen Riester-Vertrag: Beim Altersvorsorgedepot gibt es keine Kapitalgarantie. Weder ein Mindestkapital zum Ende der Ansparphase noch eine Mindestwertentwicklung darf vereinbart werden. Sie tragen das Kapitalmarktrisiko und haben im Gegenzug die Chance auf eine höhere Wertentwicklung. Wer eine Absicherung möchte, kann weiterhin ein Garantieprodukt wählen – dort ist ein Garantielevel von 80 oder 100 Prozent der eingezahlten Beiträge einschließlich Zulagen möglich.
Wie hoch ist die Förderung beim Altersvorsorgedepot?
Die Grundzulage ist beitragsproportional und läuft in zwei Stufen. Auf jeden Euro bis 360 Euro Jahresbeitrag legt der Staat 50 Cent drauf, auf jeden weiteren Euro bis 1.800 Euro noch 25 Cent. Mehr als 540 Euro Grundzulage sind nicht möglich.
| Eigenbeitrag im Jahr | Monatlich | Grundzulage | Förderquote |
|---|---|---|---|
| unter 120 € | unter 10 € | 0 € | keine Förderung |
| 120 € | 10 € | 60 € | 50 % |
| 360 € | 30 € | 180 € | 50 % |
| 600 € | 50 € | 240 € | 40 % |
| 1.200 € | 100 € | 390 € | 32,5 % |
| 1.800 € | 150 € | 540 € | 30 % |
| 3.600 € | 300 € | 540 € | 15 % |
Die höchste Förderquote liegt bei 30 Euro im Monat, der höchste Förderbetrag bei 150 Euro im Monat. Oberhalb von 1.800 Euro im Jahr sinkt die Quote weiter, weil keine zusätzliche Zulage mehr hinzukommt.
Deutlich stärker wirkt die Kinderzulage. Für jedes Kind mit Kindergeldanspruch gibt es 100 Prozent Ihrer Beiträge, höchstens 300 Euro. Entscheidend ist dabei: Es wird kein Beitrag je Kind verlangt und nichts aufgeteilt – derselbe Eigenbeitrag ist Bemessungsgrundlage für jedes einzelne Kind. Die volle Kinderzulage ist damit schon bei 300 Euro Jahresbeitrag erreicht, also 25 Euro im Monat.
| Eigenbeitrag im Jahr | ohne Kinder | 1 Kind | 2 Kinder | 3 Kinder |
|---|---|---|---|---|
| 120 € | 60 € | 180 € | 300 € | 420 € |
| 300 € | 150 € | 450 € | 750 € | 1.050 € |
| 360 € | 180 € | 480 € | 780 € | 1.080 € |
| 1.200 € | 390 € | 690 € | 990 € | 1.290 € |
| 1.800 € | 540 € | 840 € | 1.140 € | 1.440 € |
Zulagen insgesamt je Jahr. Bei 360 Euro Eigenbeitrag und zwei Kindern stehen 780 Euro Zulage 360 Euro eigenem Geld gegenüber. Diese Förderquote von über 200 Prozent ist gewollt: Eine Deckelung der gesamten Zulagen auf die Höhe der Eigenbeiträge gibt es in der neuen Förderung nicht.
Wer zu Beginn des ersten Beitragsjahres noch keine 25 Jahre alt ist, erhält zusätzlich einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro.
Die drei Grenzen: 120, 1.800 und 6.840 Euro
In der Praxis werden drei Beträge häufig verwechselt. Sie haben völlig unterschiedliche Bedeutung.
| Betrag | Bedeutung | Was passiert darüber oder darunter |
|---|---|---|
| 120 € im Jahr | Mindesteigenbeitrag für jede Zulage | Darunter entfallen Grund- und Kinderzulage vollständig. Es gibt keine anteilige Kürzung wie früher bei Riester, sondern eine harte Schwelle. |
| 1.800 € im Jahr | Fördergrenze für Grundzulage und Sonderausgabenabzug | Darüber gibt es keine weitere Zulage und keinen weiteren Steuerabzug. |
| 6.840 € im Jahr | Höchstmögliche Einzahlung in das Altersvorsorgedepot | Beiträge zwischen 1.800 und 6.840 Euro werden im Vertrag angelegt und wachsen im Steuermantel, lösen aber keine zusätzliche Förderung aus. |
Ob sich Einzahlungen oberhalb der Fördergrenze lohnen, ist deshalb keine Förderfrage, sondern eine Abwägung zwischen dem Steuerstundungseffekt im Vertrag auf der einen und der Bindung an den Vorsorgezweck sowie der nachgelagerten Besteuerung auf der anderen Seite.
Zulage oder Steuervorteil? So funktioniert die Günstigerprüfung
Neben den Zulagen können Sie Eigenbeiträge bis 1.800 Euro zuzüglich Ihres Zulageanspruchs als Sonderausgaben geltend machen. Das Finanzamt führt automatisch eine Günstigerprüfung durch: Es rechnet die Steuerersparnis aus diesem Abzug aus und zieht davon den Zulageanspruch ab. Nur ein darüber hinausgehender Betrag wird zusätzlich erstattet. Zulage und voller Steuervorteil werden also nicht addiert.
Wie viel dabei herauskommt, hängt stark vom Einkommen ab. Die folgenden Werte gelten für 150 Euro Monatsbeitrag ohne Kinder, Einzelveranlagung, Einkommensteuertarif 2026:
| Zu versteuerndes Einkommen | Grenzsteuersatz | Zulage | Zusätzlicher Steuervorteil | Förderung gesamt |
|---|---|---|---|---|
| 25.000 € | 26,5 % | 540 € | 70 € | 610 € |
| 35.000 € | 29,9 % | 540 € | 151 € | 691 € |
| 42.000 € | 32,4 % | 540 € | 207 € | 747 € |
| 60.000 € | 38,6 % | 540 € | 353 € | 893 € |
| 80.000 € | 42,0 % | 540 € | 443 € | 983 € |
Modellrechnung ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen, nicht das Bruttogehalt – nach Vorsorgeaufwendungen und Werbungskosten liegt es deutlich darunter.
Umgekehrt gilt: Wer hohe Kinderzulagen bekommt, holt aus der Günstigerprüfung oft nichts mehr heraus. Bei 150 Euro im Monat und zwei Kindern liegen die Zulagen bereits bei 1.140 Euro – die Steuerwirkung des Sonderausgabenabzugs wird dadurch vollständig aufgezehrt. Das ist kein Nachteil, sondern zeigt nur, dass die Förderung in diesem Fall direkt als Zulage fließt.
Wer ist ab 2027 förderberechtigt?
Der Kreis der Förderberechtigten ist deutlich weiter als beim bisherigen Riester. Neben den in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherten sind laut Bundesfinanzministerium neu einbezogen:
- Selbstständige und Freiberufler mit Einkünften nach § 15 EStG oder § 18 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 EStG, sofern sie eine Steuererklärung für das Beitragsjahr abgegeben haben.
- Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke, etwa Ärztinnen, Apotheker, Rechtsanwältinnen und Architekten, wenn sie der Datenübermittlung zustimmen.
- Ehepartner können unter den gesetzlichen Voraussetzungen mittelbar zulageberechtigt sein und müssen dafür selbst 120 Euro im Jahr auf einen eigenen Vertrag einzahlen.
Gerade für Selbstständige ist das die wesentliche Neuerung: Wer bisher außen vor war, weil er nicht rentenversicherungspflichtig ist, kann die Förderung künftig nutzen. Nicht automatisch förderberechtigt bleiben unter anderem freiwillig gesetzlich Versicherte ohne weiteren Fördertatbestand, von der Versicherungspflicht befreite Minijobber und bestimmte Bezieher einer Altersvollrente.
Was darf ins Altersvorsorgedepot – und was nicht?
Das Altersvorsorgedepot ist kein Depot mit freier Wertpapierauswahl. Das Gesetz gibt eine Positivliste vor. Zulässig sind insbesondere OGAW-Fonds und damit viele klassische ETFs, sofern sie die Anforderungen erfüllen und in der Regel höchstens der Risikoklasse 5 zugeordnet sind, außerdem bestimmte offene Publikums-AIF, ELTIF, bestimmte Staats- und Länderanleihen sowie ein Verrechnungskonto.
Nicht möglich sind Einzelaktien, Kryptowerte, Edelmetalle und beliebige Unternehmensanleihen. Ein MSCI-World-ETF kann grundsätzlich angeboten werden – Sie haben aber keinen Anspruch darauf, jeden beliebigen ETF zu wählen. Der Anbieter legt innerhalb des gesetzlichen Rahmens sein konkretes Angebot fest und trifft die Anlageentscheidung, sofern der Vertrag keine Selbstwahloption vorsieht.
Eine besondere Rolle spielt das Standarddepot Altersvorsorge, eine vereinfachte Variante mit je einem defensiven und einem renditeorientierten Fonds. Für dieses Produkt begrenzt das Gesetz die Effektivkosten auf 1,0 Prozent pro Jahr; für andere Altersvorsorgedepots und für Garantieprodukte gilt diese Grenze nicht. Zum Standarddepot gehört außerdem eine gesetzlich vorgesehene Risikoreduktion zum Ende der Ansparphase: Fünf Jahre vor Auszahlungsbeginn dürfen höchstens 50 Prozent, zwei Jahre vorher höchstens 30 Prozent im renditeorientierten Fonds liegen, sofern Sie nichts anderes verlangen.
Auszahlung ab 65: Rente, Auszahlungsplan oder Teilkapital
Die Auszahlung beginnt frühestens mit 65 und spätestens mit 70 Jahren; beim Altersvorsorgedepot muss Ihnen ein Wahlkorridor von mindestens fünf Jahren offenstehen. Das ist ein praktischer Vorteil: Sie müssen nicht an einem starren Stichtag aus dem Markt gehen, wenn die Kurse gerade ungünstig stehen.
Für die Auszahlung stehen zwei Wege offen. Eine lebenslange Leibrente zahlt bis zum Lebensende, fällt bei gleichem Kapital aber niedriger aus. Ein Auszahlungsplan läuft mindestens bis zum Ende des 85. Lebensjahres und ist danach beendet – wer älter wird, erhält aus diesem Vertrag keine weitere Leistung. Der Rechner oben bildet einen Auszahlungsplan ab, nicht eine lebenslange Rente.
Zu Beginn der Auszahlphase können Sie bis zu 30 Prozent des Kapitals außerhalb der laufenden Zahlungen entnehmen. Das ist ausdrücklich nicht förderschädlich – aber auch nicht steuerfrei. Auf gefördertes Altersvorsorgevermögen fällt auch bei dieser Entnahme Einkommensteuer an. Die Verwechslung von „frei verfügbar" und „steuerfrei" ist einer der häufigsten Fehler im Vertrieb.
Altersvorsorgedepot, Riester-Vertrag oder freies Depot?
| Altersvorsorgedepot | Riester-Bestandsvertrag | Freies Wertpapierdepot | |
|---|---|---|---|
| Zulagen | bis 540 € Grundzulage, 300 € je Kind | bis 175 € Grundzulage, 300 € je Kind | keine |
| Kapitalgarantie | nein | ja, Beitragserhalt | nein |
| Anlageauswahl | gesetzliche Positivliste | je nach Produkt | frei |
| Besteuerung Ansparphase | keine laufende Besteuerung | keine laufende Besteuerung | Vorabpauschale, Kapitalertragsteuer |
| Besteuerung Auszahlung | nachgelagert, voll | nachgelagert, voll | nur Gewinne, mit Teilfreistellung |
| Verfügbarkeit | an den Vorsorgezweck gebunden | an den Vorsorgezweck gebunden | jederzeit |
| Selbstständige | grundsätzlich förderberechtigt | meist nicht | offen für alle |
Für Riester-Bestandskunden gilt ein echter Bestandsschutz: Ein vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossener Vertrag kann mit der bisherigen Förderung weiterlaufen. Sie können aber auch erklären, dass künftig die neue Förderlogik angewendet werden soll. Diese Erklärung ist gegenüber dem Anbieter unwiderruflich. Und Vorsicht: Schließen Sie nach dem 31. Dezember 2026 einen neuen geförderten Altersvorsorgevertrag ab, wird grundsätzlich einheitlich das neue Recht auf Ihre geförderten Verträge angewendet. Ungeförderte Verträge wie eine private Rentenversicherung sind davon nicht betroffen. Diese Weichenstellung sollte niemand nebenbei treffen.
Ob alt oder neu besser ist, lässt sich nicht pauschal sagen. Ein kinderloser Gutverdiener steht mit bis zu 540 Euro statt 175 Euro Grundzulage deutlich besser da. Wer dagegen mit geringem Einkommen und zwei Kindern bisher hohe Zulagen bei kleinem Eigenbeitrag erhielt, kann im neuen System schlechter fahren, solange er wenig einzahlt. Das gehört gerechnet, nicht geschätzt.
Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot 2027
Ab wann gibt es das Altersvorsorgedepot?
Anbieter dürfen die neuen Verträge ab dem 1. Januar 2027 anbieten. Das Altersvorsorgereformgesetz wurde bereits im Mai 2026 verkündet, die neue Produkt- und Förderwelt startet aber erst zum Jahreswechsel 2026/2027. Vorher abgeschlossene Verträge laufen nach altem Recht.
Wie viel muss ich mindestens einzahlen, um die Zulage zu bekommen?
120 Euro im Jahr, also 10 Euro im Monat. Diese Schwelle gilt für Grund- und Kinderzulage gleichermaßen: Wer weniger einzahlt, erhält gar keine Zulage. Anders als beim alten Riester wird nicht anteilig gekürzt.
Die höchste Förderquote erreichen Sie bei 30 Euro im Monat – dort legt der Staat auf jeden Euro 50 Cent drauf. Den höchsten Förderbetrag erreichen Sie bei 150 Euro im Monat mit 540 Euro Grundzulage.
Lohnt sich das Altersvorsorgedepot für Selbstständige?
Für viele Selbstständige ist es die erste geförderte Vorsorge dieser Art, weil sie beim klassischen Riester meist nicht unmittelbar zulageberechtigt waren. Voraussetzung sind Einkünfte nach § 15 EStG oder § 18 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 EStG und eine abgegebene Steuererklärung für das Beitragsjahr.
Ob es sich rechnet, hängt vom zu versteuernden Einkommen, der Kinderzahl, der geplanten Laufzeit und davon ab, wie viel Flexibilität Sie brauchen – das Kapital ist an den Vorsorgezweck gebunden. Gerade bei schwankenden Einkünften ist der zweite Punkt oft wichtiger als die Förderhöhe.
Bekomme ich Zulage und Steuervorteil zusammen?
Nein, nicht in voller Höhe. Das Finanzamt prüft, ob der Sonderausgabenabzug für Sie günstiger ist als die Zulage, und erstattet nur den Unterschiedsbetrag. Bei 1.800 Euro Eigenbeitrag und 42.000 Euro zu versteuerndem Einkommen ergibt das 540 Euro Zulage plus rund 207 Euro zusätzlichen Steuervorteil.
Wer mehrere Kinder hat, erhält aus der Günstigerprüfung häufig gar nichts mehr, weil die Zulagen die Steuerwirkung bereits übersteigen. Die Förderung fließt dann vollständig als Zulage.
Kann ich mehr als 1.800 Euro im Jahr einzahlen?
Ja, bis zu 6.840 Euro Eigenbeiträge sind im Jahr möglich. Gefördert werden davon aber nur 1.800 Euro: Darüber hinaus gibt es weder zusätzliche Zulage noch weiteren Sonderausgabenabzug. Der übersteigende Teil wird im Vertrag angelegt und profitiert davon, dass in der Ansparphase keine laufende Kapitalertragsteuer anfällt.
Welche ETFs kann ich im Altersvorsorgedepot kaufen?
Nur solche aus dem gesetzlich zugelassenen Anlageuniversum, das der Anbieter innerhalb der Positivliste konkretisiert. Zulässig sind vor allem OGAW-Fonds, die die vorgesehenen Anforderungen erfüllen und in der Regel höchstens der Risikoklasse 5 zugeordnet sind. Ein breit streuender Welt-ETF kann darunterfallen.
Nicht möglich sind Einzelaktien, Kryptowerte, Edelmetalle und beliebige Unternehmensanleihen. Wer sein Depot völlig frei bestücken möchte, ist mit einem ungeförderten Wertpapierdepot besser bedient.
Was passiert mit meinem bestehenden Riester-Vertrag?
Er genießt Bestandsschutz und kann mit der bisherigen Förderung weiterlaufen. Sie können stattdessen erklären, dass für ihn künftig die neue Förderlogik gelten soll, oder in einen neuen Vertrag wechseln, ohne bereits erhaltene Förderung zurückzuzahlen.
Wichtig: Diese Erklärung ist unwiderruflich, und ein Neuabschluss ab 2027 kann dazu führen, dass einheitlich das neue Recht auf Ihre geförderten Altersvorsorgeverträge angewendet wird. Vor einem solchen Schritt sollten Grundzulage, Kinderzulagen, bestehende Garantien, Kosten, Guthaben und Restlaufzeit des Altvertrags gegengerechnet werden.
Wie viele geförderte Verträge darf ich haben?
Gemeint sind nur staatlich geförderte Verträge: Neben einem Altvertrag sind grundsätzlich bis zu zwei weitere neue geförderte Altersvorsorgeverträge möglich. Ungeförderte Verträge wie private Rentenversicherungen oder freie Depots zählen nicht mit und sind in der Zahl nicht begrenzt. Wer darüber hinaus abschließt, riskiert, dass die Beiträge des weiteren Vertrags steuerlich nicht mehr als Altersvorsorgebeiträge behandelt werden. Mehrere Depots parallel zu eröffnen, ist deshalb keine gute Idee.
Wann und wie wird ausgezahlt?
Frühestens mit 65, spätestens mit 70 Jahren, wahlweise als lebenslange Leibrente oder als Auszahlungsplan, der mindestens bis zum Ende des 85. Lebensjahres läuft. Bis zu 30 Prozent des Kapitals können Sie zu Beginn der Auszahlphase auf einmal entnehmen.
Diese Teilentnahme ist nicht förderschädlich, aber nicht steuerfrei: Auf gefördertes Vermögen fällt auch dabei Einkommensteuer an.
Kann ich vorher an das Geld?
Nur in engen Grenzen. Eine Entnahme außerhalb der zugelassenen Wege gilt als schädliche Verwendung: Dann sind die erhaltenen Zulagen und die festgestellten Steuervorteile zurückzuzahlen. Förderunschädlich ist dagegen die Verwendung für selbstgenutztes Wohneigentum, etwa für Anschaffung, Darlehenstilgung, barrierereduzierenden Umbau oder energetische Sanierung.
Auch dieser Weg ist steuerlich nicht folgenlos: Die entnommenen Beträge werden im Wohnförderkonto erfasst und später besteuert. Das ist kein Grund dagegen, aber ein Punkt, der vorher gerechnet gehört.
Wie wird das Altersvorsorgedepot besteuert?
In der Ansparphase fällt im Vertrag keine laufende Kapitalertragsteuer an – Ausschüttungen, Zinsen und realisierte Kursgewinne bleiben im Vorsorgemantel und arbeiten weiter. Dafür werden die Leistungen aus gefördertem Vermögen im Alter voll nachgelagert mit Ihrem persönlichen Steuersatz besteuert.
Ob das günstiger ist als ein freies Depot, hängt vor allem davon ab, wie hoch Ihr Steuersatz im Ruhestand gegenüber heute ausfällt. Im Rechner oben können Sie diesen Satz selbst einstellen.
Bedeutet die staatliche Zertifizierung, dass das Produkt gut ist?
Nein. Die Zertifizierung nach dem Altersvorsorge-Zertifizierungsgesetz bestätigt nur, dass ein Vertrag die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Geprüft werden weder die Kosten noch die Anlagequalität noch die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Anbieterzusage. Der Produktvergleich bleibt Ihnen und Ihrer Beratung überlassen.
Persönliche Beratung im Raum München und Augsburg
Ob sich das Altersvorsorgedepot für Sie lohnt, entscheidet sich an Ihrer konkreten Situation: Einkommen, Kinder, vorhandene Verträge, geplante Laufzeit und die Frage, wie viel Flexibilität Sie brauchen. Besonders die Entscheidung über einen bestehenden Riester-Vertrag sollte niemand ohne Gegenrechnung treffen, weil sie unwiderruflich ist.
Wir begleiten Mandantinnen und Mandanten an vier Standorten im Raum München–Augsburg: in Aichach, Dachau, Jesenwang und Schwabmünchen. Wenn Sie Ihre Situation einmal in Ruhe durchrechnen lassen möchten, vereinbaren Sie gern einen Beratungstermin. Alle Regeln im Detail finden Sie auf unserer Seite zum Altersvorsorgedepot 2027.
Stand der Angaben: Altersvorsorgereformgesetz in der im Mai 2026 verkündeten Fassung, Einkommensteuertarif für das Veranlagungsjahr 2026. Die neue Förderung gilt ab dem 1. Januar 2027. Dieser Beitrag und der Rechner dienen der allgemeinen Information und stellen eine unverbindliche Modellrechnung dar. Sie sind keine Prognose, keine Anlageempfehlung und keine Rechts- oder Steuerberatung und ersetzen keine individuelle Beratung. Wir erbringen keine Steuerberatung; die steuerliche Behandlung hängt von Ihren persönlichen Verhältnissen ab und kann sich ändern. Kapitalanlagen bergen Risiken bis zum Verlust des eingesetzten Kapitals. Frühere Wertentwicklungen und Simulationen sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung. Angaben ohne Gewähr.
