Altersvorsorge: Welche Möglichkeiten gibt es und worauf kommt es an?
Von Timo Markmann · Bankfachwirt (IHK) · Finanzberater bei finanzexperten.de
Veröffentlicht: 09.09.2026 · Zuletzt fachlich geprüft: 09.09.2026 · Stand der Informationen: September 2026
Altersvorsorge kann schnell unübersichtlich werden. Gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche Altersvorsorge, ETF-Depot, private Rentenversicherung, Basisrente und ab 2027 neue Formen der geförderten privaten Altersvorsorge folgen unterschiedlichen Regeln.
Die entscheidende Frage ist deshalb nicht, welches Produkt allgemein das beste ist. Wichtiger ist zunächst: Welche Ansprüche bestehen bereits? Wie möchtest du im Ruhestand leben? Wie flexibel soll dein Vermögen bleiben? Und welche Risiken möchtest du tragen?
Erst wenn diese Punkte geklärt sind, lassen sich unterschiedliche Vorsorgewege sinnvoll vergleichen.
Kurz gesagt
Die Altersvorsorge in Deutschland lässt sich grundsätzlich in öffentlich-rechtliche beziehungsweise gesetzliche Versorgung, betriebliche Altersversorgung und private Vorsorge einteilen. Welche Bausteine für dich relevant sind, hängt unter anderem von deinem Beruf, deiner bestehenden Versorgung, deinem Einkommen, deinen Zielen, deinem Anlagehorizont und deiner Risikobereitschaft ab. Eine sinnvolle Planung beginnt daher nicht mit einem Produkt, sondern mit deiner persönlichen Ausgangssituation.
Altersvorsorge beginnt mit deinem Ziel, nicht mit einem Produkt
Ein häufiger Punkt in Beratungsgesprächen ist die Frage:
„Welche Altersvorsorge soll ich wählen?“
Aus meiner Sicht sollte vorher eine andere Frage beantwortet werden:
Wie möchtest du im Ruhestand eigentlich leben?
Zum Beispiel hat jemand, der später in einer weitgehend schuldenfreien Immobilie lebt, andere laufende Kosten als jemand, der auch im Ruhestand Miete zahlt. Außerdem braucht jemand, der bereits einige Jahre vor der Regelaltersgrenze weniger arbeiten möchte, eine andere Planung als jemand, der bis zum regulären Rentenbeginn berufstätig bleibt.
- Welche gesetzlichen oder sonstigen Versorgungsansprüche bestehen bereits?
- Gibt es eine betriebliche Altersvorsorge?
- Welche privaten Verträge oder Depots sind vorhanden?
- Gibt es Immobilien oder anderes Vermögen?
- Wann möchtest du voraussichtlich in den Ruhestand?
- Welches Einkommen möchtest du dann ungefähr zur Verfügung haben?
- Welche laufenden Kosten werden voraussichtlich bestehen bleiben?
- Wie wichtig ist dir der Zugriff auf dein Kapital?
- Welche Wertschwankungen und Verlustrisiken kannst und möchtest du tragen?
Anschließend lässt sich daraus ableiten, ob überhaupt eine Versorgungslücke besteht und welche Wege genauer geprüft werden sollten.
Wie lässt sich Altersvorsorge grundsätzlich einordnen?
Die Deutsche Rentenversicherung beschreibt Altersvorsorge häufig anhand eines Drei-Säulen-Modells. Dazu gehören die gesetzliche Rentenversicherung, die betriebliche Altersversorgung und die private Vorsorge. Je nach Beruf können an die Stelle der gesetzlichen Rentenversicherung andere Systeme treten, beispielsweise Beamtenversorgung, berufsständische Versorgungswerke oder die Alterssicherung der Landwirte.
Wichtig: Säulen und steuerliche Schichten sind nicht dasselbe
Neben dem Drei-Säulen-Modell gibt es eine steuerliche Einteilung in sogenannte Schichten. Die Basisrente ist beispielsweise ein privat abgeschlossener Vertrag, wird steuerlich aber der Basisversorgung zugeordnet. Deshalb sollte man die unterschiedlichen Modelle nicht miteinander vermischen.
1. Gesetzliche Rentenversicherung und andere Versorgungssysteme
Für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist die gesetzliche Rentenversicherung ein wesentlicher Bestandteil ihrer Altersversorgung. Während des Berufslebens werden Beiträge gezahlt und dadurch Rentenansprüche aufgebaut.
Die gesetzliche Rentenversicherung umfasst neben Altersrenten unter anderem auch Leistungen bei Erwerbsminderung und für Hinterbliebene.
Die Deutsche Rentenversicherung informiert Versicherte grundsätzlich regelmäßig über ihre bisher erworbenen Ansprüche, sobald mindestens fünf Jahre Beitragszeiten vorliegen und das 27. Lebensjahr erreicht ist. Die dort dargestellten Hochrechnungen beruhen auf Annahmen und sind keine Garantie für die tatsächlich später ausgezahlte Rente.
Nicht jeder hat dieselbe Ausgangssituation
Allerdings können je nach Beruf auch andere Versorgungssysteme entscheidend sein Beamte haben mit der Beamtenversorgung eine andere Ausgangssituation als klassische Arbeitnehmer. Bei bestimmten freien Berufen können berufsständische Versorgungswerke eine zentrale Rolle spielen. Bei Selbstständigen hängt es von der konkreten Tätigkeit ab, ob eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht.
Deshalb sollte eine mögliche Renten- oder Versorgungslücke nicht pauschal angenommen werden. Zuerst sollte geklärt werden, welche Ansprüche tatsächlich vorhanden sind.
2. Betriebliche Altersvorsorge
Grundsätzlich wird die betriebliche Altersvorsorge, kurz bAV, über den Arbeitgeber organisiert. Eine verbreitete Form ist die sogenannte Entgeltumwandlung. Dabei wird ein Teil des künftigen Arbeitsentgelts für eine betriebliche Altersvorsorge verwendet.
Arbeitgeberzuschuss: nicht immer pauschal 15 Prozent
Soweit der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart, muss er grundsätzlich einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent des umgewandelten Entgelts leisten. Tarifvertragliche Abweichungen sind möglich.
- Wie hoch beteiligt sich der Arbeitgeber tatsächlich?
- Welche Kosten entstehen?
- Wie wird das Geld angelegt?
- Was passiert bei einem Arbeitgeberwechsel?
- Welche Auszahlungsformen sind vorgesehen?
- Wie wird die Leistung später steuerlich behandelt?
- Welche Sozialversicherungsbeiträge können im Ruhestand anfallen?
Mögliche Auswirkungen der Entgeltumwandlung
Wird durch eine Entgeltumwandlung das sozialversicherungspflichtige Bruttoentgelt reduziert, können dadurch auch geringere Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung fließen. Das kann die späteren gesetzlichen Rentenansprüche entsprechend beeinflussen.
Auch in der Auszahlungsphase können je nach persönlichem Versicherungsstatus Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung eine Rolle spielen. Eine bAV sollte deshalb nicht allein wegen eines vermeintlichen „Steuervorteils“ oder Arbeitgeberzuschusses beurteilt werden. Entscheidend ist das Gesamtbild.
3. Private Altersvorsorge
Private Vorsorge umfasst unterschiedliche Anlage- und Vertragsformen. Dazu können beispielsweise ETF- oder Wertpapierdepots, private Rentenversicherungen, Basisrenten, geförderte Altersvorsorge, Immobilien und weiteres langfristig aufgebautes Vermögen gehören.
Diese Wege unterscheiden sich teilweise erheblich bei Verfügbarkeit, Kosten, Risiko, steuerlicher Behandlung, Auszahlung und Hinterbliebenenregelungen.
ETF- oder Wertpapierdepot
Ein Wertpapierdepot kann für den langfristigen Vermögensaufbau genutzt werden. Viele ETFs bilden einen bestimmten Index oder Markt ab und ermöglichen dadurch eine breite Streuung über zahlreiche Wertpapiere.
Bei Aktien-ETFs ist das Kapital allerdings Marktschwankungen ausgesetzt. Kursverluste – auch erhebliche – sind möglich.
Ein Depot bietet grundsätzlich eine hohe Flexibilität. Du kannst beispielsweise Sparraten verändern, Einzahlungen pausieren, zusätzliche Beträge investieren, Wertpapiere verkaufen und Kapital grundsätzlich frei verwenden.
Gleichzeitig bedeutet diese Flexibilität, dass für den Ruhestand vorgesehenes Kapital auch vorher für andere Zwecke verwendet werden kann. Bei einem Depot sollten deshalb unter anderem Anlagehorizont, Kosten, Risiko, steuerliche Behandlung und die eigene Anlagestrategie berücksichtigt werden.
Fondsgebundene private Rentenversicherung / ETF-Police
Bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung wird ein Versicherungsvertrag mit einer kapitalmarktorientierten Anlage verbunden. Je nach Tarif kann das Vertragsguthaben beispielsweise in ETFs oder andere Investmentfonds investiert werden.
- Beitragsanpassungen
- Zuzahlungen
- Entnahmen
- Fondswechsel
- lebenslange Rentenzahlungen
- Kapitalauszahlungen
- Kombinationen verschiedener Auszahlungsformen
Diese Eigenschaften gelten nicht automatisch für jede ETF-Police. Entscheidend sind unter anderem Vertragskosten, Fondsauswahl, Flexibilität, steuerliche Behandlung, Rentenbedingungen, Hinterbliebenenregelungen und konkrete Versicherungsbedingungen.
Für einen seriösen Vergleich sollten deshalb immer die tatsächlichen Tarif- und Vertragsdaten betrachtet werden.
Basisrente / Rürup-Rente
Die Basisrente ist ein privat abgeschlossener Altersvorsorgevertrag mit gesetzlich vorgegebenen Voraussetzungen. Sie ist auf eine lebenslange Altersversorgung ausgerichtet.
Nach § 10 EStG sieht die Basisrente grundsätzlich eine lebenslange monatliche Leibrente vor, die bei nach dem 31. Dezember 2011 abgeschlossenen Verträgen nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres beginnt.
- nicht frei übertragbar
- nicht beleihbar
- nicht veräußerbar
- nicht frei kapitalisierbar
Eine Hinterbliebenenabsicherung kann nur im gesetzlich zulässigen Rahmen vorgesehen werden.
Außerdem können Beiträge unter den gesetzlichen Voraussetzungen steuerlich als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Wie stark sich dies tatsächlich steuerlich auswirkt, hängt aber von der persönlichen Situation und weiteren Vorsorgeaufwendungen ab. Eine konkrete Steuerersparnis lässt sich daher nicht pauschal versprechen.
Was ändert sich ab 2027 bei der geförderten privaten Altersvorsorge?
Die staatlich geförderte private Altersvorsorge wird reformiert. Nach aktuellem Stand können Anbieter die neuen Altersvorsorgeprodukte ab dem 1. Januar 2027 anbieten.
Ein Bestandteil ist das sogenannte Altersvorsorgedepot. Dabei wird auf eine Beitragsgarantie verzichtet, um stärker kapitalmarktorientierte Anlagen zu ermöglichen. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums können innerhalb eines Altersvorsorgedepots unter anderem Fonds wie ETFs genutzt werden.
Standarddepot Altersvorsorge
Zusätzlich soll ein sogenanntes Standarddepot Altersvorsorge angeboten werden. Beim Standardprodukt sind die durchschnittlichen jährlichen Effektivkosten gesetzlich auf 1,0 Prozent begrenzt.
Wichtig: Eine Zertifizierung bestätigt lediglich, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Sie stellt kein wirtschaftliches Gütesiegel dar und bewertet nicht, ob ein Vertrag wirtschaftlich attraktiv oder für eine bestimmte Person geeignet ist.
Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?
Dabei genießen Riester-Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden beziehungsweise werden, nach aktuellem Stand Bestandsschutz. Sie können grundsätzlich mit der bisherigen Förderung weitergeführt werden.
Auch Wechsel in das neue System sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Dabei können allerdings unter anderem Wechselkosten, Abschlusskosten, Vertriebskosten, bestehende Garantien und bisherige Vertragsvorteile eine Rolle spielen.
Ein bestehender Vertrag sollte deshalb nicht allein wegen der Reform vorschnell gekündigt oder gewechselt werden.
Können Immobilien Teil der Altersvorsorge sein?
Ja. Immobilien können ein Bestandteil einer langfristigen Vermögens- und Ruhestandsplanung sein. Dabei sollte zwischen selbstgenutzten und vermieteten Immobilien unterschieden werden.
Selbstgenutzte Immobilie
- Instandhaltung
- Modernisierung
- Versicherungen
- Energie
- Grundsteuer
- laufende Nebenkosten
Vermietete Immobilie
Eine vermietete Immobilie kann laufende Mieteinnahmen liefern und zum Vermögensaufbau beitragen. Gleichzeitig bestehen Risiken und Verpflichtungen wie Finanzierung, Leerstand, Instandhaltung, Mietausfälle, Verwaltung, Standortentwicklung und Zinsänderungen.
Hinzu kommt ein mögliches Konzentrationsrisiko, wenn ein großer Teil des Vermögens in einem einzelnen Objekt oder Standort gebunden ist. Immobilien sollten deshalb nicht pauschal als „sichere Altersvorsorge“ bezeichnet werden.
Welche Ausgangssituation haben Angestellte, Beamte und Selbstständige?
Altersvorsorge für Angestellte
Bei Angestellten können mehrere Ebenen gleichzeitig vorhanden sein: gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche Altersvorsorge, private Vorsorge und frei aufgebautes Vermögen.
Entscheidend ist deshalb zunächst, welche Ansprüche bereits bestehen und wie groß die Differenz zum gewünschten Einkommen im Ruhestand voraussichtlich sein könnte.
Altersvorsorge für Beamte
Beamte haben durch die Beamtenversorgung eine andere Ausgangslage als Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung. Zusätzlicher Vermögensaufbau kann trotzdem relevant sein, etwa bei geplantem früheren Ruhestand, größeren finanziellen Zielen, zusätzlichem frei verfügbarem Vermögen oder einer individuellen Versorgungslücke. Die konkrete Versorgung hängt von der persönlichen dienstrechtlichen Situation ab.
Altersvorsorge für Selbstständige
Bei Selbstständigen ist die Ausgangssituation besonders unterschiedlich. Manche zahlen verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung ein, andere organisieren einen großen Teil ihrer Altersvorsorge selbst.
- Welche gesetzlichen Ansprüche bestehen?
- Wie stark schwankt das Einkommen?
- Welche Liquiditätsreserve wird benötigt?
- Wie flexibel müssen Beiträge bleiben?
- Welche steuerlichen Regeln spielen eine Rolle?
- Wie viel Kapital soll weiterhin frei verfügbar bleiben?
Worauf solltest du beim Vergleich achten?
Eine Vorsorgeentscheidung allein anhand einer prognostizierten Rendite, eines Steuervorteils oder eines Zuschusses zu treffen, greift zu kurz. Mindestens sieben Bereiche sollten gemeinsam betrachtet werden.
1. Ziel und Laufzeit
Wofür soll das Geld später genutzt werden? Und wann wird es voraussichtlich benötigt?
2. Verfügbarkeit
Kann oder soll bereits vor dem Ruhestand auf das Kapital zugegriffen werden?
3. Risiko
Welche Wertschwankungen sind möglich? Und welche Verluste kannst und möchtest du finanziell und emotional tragen?
4. Kosten
Welche einmaligen und laufenden Kosten entstehen? Bei langfristigen Verträgen oder Anlagen können Kostenunterschiede über viele Jahre relevant werden.
5. Steuern und Förderung
Welche gesetzlichen Regeln gelten? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Und wann entsteht eine steuerliche Belastung oder Förderung? Die tatsächliche steuerliche Wirkung hängt von der persönlichen Situation ab.
6. Auszahlung
Wie kann das Kapital später genutzt werden? Je nach Vorsorgeweg kommen beispielsweise lebenslange Rente, regelmäßige Entnahmen, Kapitalauszahlung oder Kombinationen infrage.
7. Hinterbliebene
Was passiert mit dem vorhandenen Vermögen beziehungsweise den Ansprüchen, wenn du vor oder nach Rentenbeginn stirbst? Die Regelungen unterscheiden sich teilweise deutlich.
Warum mehrere Bausteine sinnvoll sein können
Altersvorsorge muss nicht automatisch bedeuten: ETF oder Versicherung. Oder: Basisrente oder Depot. Oder: Immobilie oder Kapitalmarkt.
- Kurzfristig: Liquiditätsreserve für unerwartete Ausgaben.
- Mittelfristig: frei verfügbares Vermögen für größere Ziele.
- Langfristig: Vermögen oder laufendes Einkommen für den Ruhestand.
Deshalb kann eine Altersvorsorgestrategie aus mehreren Bausteinen bestehen. Ob das sinnvoll ist und welche Bausteine in Betracht kommen, hängt von der persönlichen Situation ab.
So kannst du Schritt für Schritt vorgehen
1. Bestehende Versorgung erfassen
Gesetzliche Rentenversicherung, Pension, Versorgungswerk, betriebliche Altersvorsorge, private Verträge, Depots und Immobilien zusammentragen.
2. Ruhestandsziel definieren
Wann möchtest du voraussichtlich weniger oder gar nicht mehr arbeiten? Wie möchtest du dann leben?
3. Finanzbedarf einschätzen
Wie viel Geld möchtest du im Ruhestand ungefähr monatlich zur Verfügung haben?
4. Mögliche Versorgungslücke abschätzen
Welche Differenz ergibt sich zwischen deinen vorhandenen Ansprüchen und deinem gewünschten Finanzbedarf?
5. Möglichkeiten anhand derselben Kriterien vergleichen
Risiko, Kosten, Flexibilität, Verfügbarkeit, Steuern, Förderung, Auszahlung und Hinterbliebenenschutz gegenüberstellen.
6. Erst danach konkrete Umsetzung prüfen
Erst im letzten Schritt sollten konkrete Produkte, Tarife oder Anlageformen betrachtet werden.
Häufige Fragen zur Altersvorsorge
Welche Altersvorsorge ist die beste?
Eine allgemein beste Altersvorsorge gibt es nicht. Welche Vorsorgewege in Betracht kommen, hängt von deiner bestehenden Versorgung, deinen Zielen, deinem Einkommen, deinem Anlagehorizont, deiner Risikobereitschaft und deiner gewünschten Flexibilität ab.
Wie viel sollte ich monatlich für die Altersvorsorge sparen?
Eine pauschale Prozentzahl ist nur begrenzt aussagekräftig. Sinnvoller ist es, zunächst vorhandene Ansprüche und den gewünschten Finanzbedarf im Ruhestand gegenüberzustellen. Daraus lässt sich eine mögliche Versorgungslücke ableiten.
Reicht ein ETF-Depot für die Altersvorsorge?
Ein breit gestreutes ETF-Investment kann ein Baustein des langfristigen Vermögensaufbaus sein. Ob ein ETF-Depot allein für die gesamte Altersvorsorge ausreicht, hängt unter anderem von vorhandenen Renten- oder Pensionsansprüchen, dem gewünschten Ruhestandseinkommen, dem Anlagehorizont und der persönlichen Risikobereitschaft ab.
Wann sollte ich mit Altersvorsorge beginnen?
Ein längerer Anlagehorizont bietet grundsätzlich mehr Zeit für den Vermögensaufbau. Wichtiger als ein möglichst schneller Produktabschluss ist allerdings eine nachvollziehbare Strategie, die langfristig zur persönlichen Situation passt.
Sollte ich bestehende Altersvorsorgeverträge kündigen?
Nicht ohne vorherige Prüfung. Bestehende Verträge können beispielsweise Garantien, steuerliche Eigenschaften oder andere Rechte enthalten, die bei einer Kündigung verloren gehen können. Vor Kündigung oder Wechsel sollten deshalb Kosten, Leistungen und Alternativen verglichen werden.
Brauche ich trotz gesetzlicher Rente private Altersvorsorge?
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Entscheidend ist, wie hoch deine vorhandenen Ansprüche voraussichtlich ausfallen und welches Einkommen du im Ruhestand benötigst.
Fazit: Altersvorsorge ist mehr als ein einzelner Vertrag
Bei Altersvorsorge wird häufig sehr früh über ETFs, Versicherungen, Basisrente oder Immobilien gesprochen. Dabei kommt die wichtigste Frage manchmal zu kurz:
Was möchtest du mit deiner Altersvorsorge eigentlich erreichen?
Erst wenn deine bestehenden Ansprüche, dein gewünschter Ruhestand und deine finanziellen Ziele bekannt sind, lassen sich unterschiedliche Möglichkeiten sinnvoll vergleichen.
Gesetzliche beziehungsweise berufsständische Versorgung, betriebliche Altersvorsorge, frei verfügbares Vermögen und zweckgebundene Altersvorsorge können unterschiedliche Funktionen erfüllen.
Es geht nicht darum, möglichst viele Verträge abzuschließen. Es geht darum, eine nachvollziehbare Strategie für die eigene Situation zu entwickeln.
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Über den Autor
Timo Markmann
Bankfachwirt (IHK) | Finanzberater bei finanzexperten.de
Timo Markmann berät Angestellte, Beamte und Selbstständige rund um Altersvorsorge, Vermögensaufbau, Krankenversicherung, Einkommensschutz und ganzheitliche Finanzplanung. Die Beratung findet in Aichach sowie digital deutschlandweit statt.
Timo Markmann ist als selbstständiger Einzelvermittler tätig.
Versicherungsvermittlung: Versicherungsvertreter mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO · Register-Nr. D-E1TN-7I54N-81
Finanzanlagenvermittlung: Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 GewO · Register-Nr. D-F-155-5AU1-52
Anschrift: Werlbergerstraße 1 · 86551 Aichach
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Quellen und weiterführende Informationen
Deutsche Rentenversicherung – Die drei Säulen der Altersvorsorge
Grundlage für das Drei-Säulen-Modell und Angaben zur Renteninformation. Abruf: 09.09.2026.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Entgeltumwandlung
Grundlage für Anspruch auf Entgeltumwandlung und Arbeitgeberzuschuss. Abruf: 09.09.2026.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales – FAQ zur Betriebsrente
Weiterführende Informationen zur betrieblichen Altersversorgung. Abruf: 09.09.2026.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Förderung der Betriebsrente
Grundlage für mögliche Auswirkungen der Entgeltumwandlung auf gesetzliche Rentenansprüche sowie für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in der Leistungsphase. Abruf: 09.09.2026.
Bundesministerium der Finanzen – Reform der geförderten privaten Altersvorsorge
Grundlage für Altersvorsorgedepot, Start ab 01.01.2027, Standarddepot und Bestandsschutz bestehender Riester-Verträge. Abruf: 09.09.2026.
Gesetzliche Grundlage für die Anforderungen an die Basisrente. Abruf: 09.09.2026.
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