Mit diesem Basisrenten-Steuerrechner kannst du für 2026 unverbindlich modellieren, wie sich Beiträge zu einer Basisrente (Rürup-Rente) steuerlich auswirken können. Die Berechnung zeigt eine mögliche Steuerentlastung und einen rechnerischen Nettoaufwand auf Basis deiner Eingaben.
Zusätzlich wird vereinfacht dargestellt, in welchem Umfang Beiträge im Rahmen der im Rechner berücksichtigten steuerlichen Grenzen angesetzt werden könnten. Die tatsächliche steuerliche Behandlung hängt von deiner individuellen Situation und den jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen ab. Der Rechner dient ausschließlich der Orientierung und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Fachlich geprüft am 01.10.2026.
Wie viel Steuerentlastung kann deine Basisrente bringen?
Berechne eine unverbindliche Modellrechnung für 2026. Der Rechner zeigt dir eine mögliche Steuerentlastung, den rechnerischen Nettoaufwand und deinen verbleibenden steuerlichen Höchstbetrags-Spielraum.
Persönliche Angaben
Angaben zu Einkommen, Veranlagung und Berufsstatus.
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Basisrente & Altersvorsorgebeiträge
Bestehende Beiträge und gewünschter neuer Beitrag.
Deine Modellrechnung
Steuerliche Wirkung des neu eingegebenen Beitrags.
Die Modellrechnung wird mit dem Einkommensteuertarif 2026 berechnet.
im aktuellen Jahr 0 €
Wie wird gerechnet?
Bei Angestellten wird das zu versteuernde Einkommen vereinfacht aus Bruttogehalt, Sozialversicherungswerten 2026 und Pauschbeträgen geschätzt.
Bei Selbstständigen und Beamten gibst du das geschätzte zu versteuernde Einkommen einschließlich aller steuerpflichtigen Einkünfte vor den hier erfassten Basisrentenbeiträgen ein.
Die Steuerentlastung ergibt sich aus der Differenz der modellierten Steuer vor und nach dem steuerlich berücksichtigten neuen Basisrentenbeitrag.
Passt eine Basisrente zu deiner persönlichen Vorsorge- und Steuersituation?
Die Steuerwirkung ist nur ein Teil der Entscheidung. Relevant sind unter anderem Kosten, Anlagekonzept, Flexibilität, Liquidität und die spätere Besteuerung.
Persönlichen Termin vereinbarenDer Rechner dient ausschließlich der unverbindlichen Orientierung und stellt keine Steuer-, Rechts-, Anlage- oder Versicherungsberatung dar. Die tatsächliche steuerliche Wirkung hängt von den individuellen Verhältnissen und den im jeweiligen Veranlagungsjahr geltenden gesetzlichen Regelungen ab.
Die Modellrechnung verwendet den Einkommensteuertarif 2026 nach § 32a EStG sowie den Höchstbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 3 EStG.
Die Modellrechnung unterstellt, dass die eingegebenen Beiträge in einen Basisrentenvertrag fließen, der die gesetzlichen Voraussetzungen für die steuerliche Berücksichtigung erfüllt. Ob ein konkreter Vertrag diese Voraussetzungen erfüllt und in welchem Umfang Beiträge tatsächlich als Sonderausgaben berücksichtigt werden, wird durch den Rechner nicht geprüft.
Bei Beamten und bestimmten weiteren rentenversicherungsfreien Arbeitnehmern kann sich der Höchstbetrag vermindern. Für Beamte wird diese Kürzung anhand der angegebenen Brutto-Dienstbezüge vereinfacht modelliert.
Bei gesetzlich krankenversicherten Angestellten wird für die Einkommensschätzung eine vereinfachte steuerliche Berücksichtigung von Kranken-, Pflege-, Renten- und sonstigen Vorsorgeaufwendungen vorgenommen.
Bei angestellten Personen kann der individuelle Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung eingegeben werden. Voreingestellt ist der für 2026 bekanntgegebene durchschnittliche Zusatzbeitragssatz von 2,9 %.
Bei Zusammenveranlagung wird die Angabe zu Kindern für die vereinfachte Pflegeversicherungs-Schätzung beider angestellten Personen verwendet. Individuelle Mehrkindabschläge werden nicht vollständig abgebildet.
Beitragsabschläge in der Pflegeversicherung für mehrere berücksichtigungsfähige Kinder, Kinderfreibeträge, individuelle Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen, Progressionsvorbehalte, Steuerermäßigungen wie eine mögliche Gewerbesteueranrechnung, die genaue steuerliche Wirkung der Kirchensteuer und weitere Sonderfälle werden nicht vollständig abgebildet.
Bei Angestellten unterstellt die Modellrechnung eine reguläre Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Sonderfälle wie eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht oder eine berufsständische Versorgungseinrichtung werden nicht automatisch abgebildet.
Die langfristige Modellrechnung berücksichtigt nur den laufenden Monatsbeitrag. Eine im aktuellen Jahr eingegebene Sonderzahlung wird nicht automatisch für zukünftige Jahre fortgeschrieben.
Die langfristige Darstellung ist keine Prognose. Sie unterstellt vereinfachend eine gleichbleibende steuerliche Wirkung des laufenden Beitrags bis zum gewählten Rentenalter und berücksichtigt keine zukünftigen Gesetzes-, Einkommens- oder Tarifänderungen.
Die Modellrechnung basiert auf den für 2026 im Rechner hinterlegten steuerlichen Tarifen und Sozialversicherungs-Rechengrößen. Änderungen der gesetzlichen Grundlagen oder individuelle steuerliche Besonderheiten können zu abweichenden Ergebnissen führen.
Die Berechnung erfolgt ausschließlich in deinem Browser. Deine Eingaben werden durch diesen Rechner nicht übermittelt.
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Timo Markmann
Standort Aichach
Werlbergerstraße 1
86551 Aichach
