Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung – mit Expertenwissen aus der Region

Sie sind selbstständig, Freiberufler oder als Geschäftsführer tätig und möchten sich von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien lassen? Unsere Finanzexperten aus Aichach beraten Sie kompetent, ob und wie eine Befreiung für Sie sinnvoll ist – rechtlich korrekt, steuerlich optimiert und mit Weitblick für Ihre Altersvorsorge.

Für wen ist die Befreiung interessant?

Die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht kommt insbesondere in Frage für:

  • Selbstständige mit einer Pflichtversicherungspflicht, z. B. Handwerker oder Lehrer
  • Freiberufler mit Versorgungswerken oder eigenen Vorsorgelösungen
  • Geschäftsführer mit GmbH-Anteilen oder Schein-Selbstständige mit besonderer Vertragslage
  • Unternehmer, die ihre Altersvorsorge individuell und renditeorientiert gestalten wollen

In unseren Regionen ist der Anteil an Selbstständigen hoch – wir kennen die branchenspezifischen Besonderheiten und setzen auf maßgeschneiderte Lösungen.

In 5 Schritten zur optimalen Absicherung

1

Erstgespräch & Prüfung

Wir analysieren Ihre Ausgangslage und prüfen unverbindlich Ihre Befreiungsmöglichkeiten.
2

Individuelles Konzept zur Vorsorgefreiheit

Sie erhalten ein rechtlich fundiertes und steuerlich durchdachtes Vorgehen – exakt auf Ihren Status abgestimmt.
3

Antragstellung & Kommunikation mit Behörden

Wir bereiten die Unterlagen vor und begleiten Sie durch das Antragsverfahren – inklusive Rücksprachen mit DRV, Versorgungswerken oder Steuerberatern.
4

Umsetzung & Planung Ihrer Altersvorsorge

Ob mit Basisrente, Immobilien, Fonds oder betrieblichen Modellen – wir entwickeln ein alternatives Vorsorgekonzept mit hoher Renditechance.
5

Langfristige Betreuung & jährliche Überprüfung

Auch nach erfolgreicher Befreiung bleiben wir an Ihrer Seite – z. B. bei Änderungen des Geschäftsmodells oder neuen gesetzlichen Vorgaben.

Typische Fragen zur Befreiung

  • Wer kann sich befreien lassen – und wer nicht?

  • Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?

  • Was passiert mit meinen bisherigen Einzahlungen?

  • Wie schnell geht das Verfahren?

  • Ist die Befreiung dauerhaft oder muss sie erneuert werden?

Unsere unabhängigen Finanzberater in Aichach, Dachau, Jesenwang, Schwabmünchen und Umgebung geben Ihnen fundierte Antworten – verständlich und auf den Punkt.

Jetzt kostenlosen Beratungstermin sichern

Unsere Finanzexperten beraten Sie in einem persönlichen Gespräch vor Ort, telefonisch oder online kostenlos & unverbindlich und zu 100% regional!

Warum Sie bei uns in guten Händen sind

Renten-Spezialisten

Wir beraten seit Jahren Selbstständige zur Befreiung – mit Fokus auf rechtliche Sicherheit & smarte Vorsorgelösungen.

Lokale Expertise

Als Finanzexperten in Aichach kennen wir die typischen Fallkonstellationen in der Region – vom Handwerker bis zum Freiberufler.

Behördenkenntnis

Wir kommunizieren direkt mit der DRV, Versorgungswerken und Steuerberatern – für reibungslose Antragsverfahren.

Zukunftsplanung

Wir denken über die Befreiung hinaus – und helfen beim Aufbau einer individuell starken Altersvorsorge.

FAQ zur Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung

Welche Fristen muss ich bei der Befreiung beachten?

Die Befreiung muss innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht beantragt werden – sonst verfällt der Anspruch rückwirkend. Wir helfen Ihnen, diese Frist sicher einzuhalten.

Was passiert, wenn die Befreiung abgelehnt wird?

In diesem Fall bleibt die Pflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung bestehen. Wir prüfen im Vorfeld, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, und begleiten den Prozess sorgfältig.

Kann ich mich später wieder freiwillig gesetzlich versichern?

Ja, eine freiwillige gesetzliche Rentenversicherung ist grundsätzlich möglich. Sie kann sinnvoll sein, um Wartezeiten oder Rentenpunkte zu sichern – wir beraten Sie zur besten Lösung.

Welche Alternativen habe ich zur gesetzlichen Rentenversicherung?

Viele Selbstständige setzen auf private Altersvorsorge oder Versorgungswerke. Wir analysieren gemeinsam Ihre Situation und entwickeln eine individuelle Strategie zur Absicherung.

Gilt die Befreiung auch bei einem Tätigkeitswechsel?

Nein, bei einem Wechsel in ein neues Tätigkeitsfeld oder bei veränderter Pflichtversicherung muss die Befreiung neu beantragt werden. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten müssen.

Noch Fragen?

Wir, die Finanzexperten, sind immer persönlich für Sie und Ihre Anliegen rund um Versicherungen, Kapital und Finanzen da! Sie möchten Einzelheiten erfahren?

Fragen Sie uns