Stand: 16. September 2026 · finanzexperten.de

Kurz gefasst

Ab dem 1. Januar 2027 tritt das Altersvorsorgedepot an die Stelle der Riester-Rente. Neue Riester-Verträge können nur noch bis zum 31. Dezember 2026 abgeschlossen werden. Bestehende Verträge laufen weiter und können weiter bespart werden.

Für Angestellte tritt das Altersvorsorgedepot an die Stelle des Riester-Vertrags. Selbstständige werden erstmals überhaupt unmittelbar förderberechtigt — sie waren von der Riester-Förderung ausgeschlossen. Dasselbe gilt für Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke.

Welcher Weg im Einzelfall passt, hängt an vier Größen: Berufsstatus, verbleibende Zeit bis zur Rente, Grenzsteuersatz und der Frage, ob monatlich Geld übrig bleibt oder ein größerer Betrag zur Verfügung steht.

Was sich zum 1. Januar 2027 ändert

Das Altersvorsorgereformgesetz löst die Riester-Förderung ab. Für die Praxis sind drei Punkte entscheidend:

  • Neuabschlüsse nach altem Modell enden am 31. Dezember 2026. Ab Januar sind nur noch die neuen geförderten Produkte verfügbar.
  • Bestehende Riester-Verträge laufen weiter, mit der bisherigen Förderung. Es gibt keine automatische Kündigung und keine Zwangsumwandlung.
  • Ein Wechsel in die neue Förderung ist möglich, ohne dass bisher erhaltene Förderung zurückgezahlt werden muss.
Kein Grund zur Eile — mit einer Ausnahme

Die neuen Produkte kommen erst im Lauf des Jahres 2027 auf den Markt. Wer im Januar noch nichts abschließt, verliert keine Förderung für 2027. Eile besteht nur dort, wo jemand aus einem konkreten Grund noch einen Vertrag nach altem Recht möchte — dann läuft die Frist am 31. Dezember 2026 ab.

Ob ein Wechsel eines bestehenden Vertrags sinnvoll ist, ist eine Einzelfallfrage. Bei kurzer Restlaufzeit kann die Förderverbesserung durch andere Effekte aufgezehrt werden.

Wen die Änderung wie trifft

Angestellte mit bestehendem Riester-Vertrag

Für Sie ändert sich zunächst nichts. Der Vertrag läuft weiter, die Zulagen bleiben, Sie können ihn weiter besparen. Zu entscheiden ist nur, ob ein Wechsel in die neue Förderung für Sie günstiger wäre — und das ist eine Rechnung, keine Grundsatzfrage.

Angestellte ohne geförderten Vertrag

Sie haben die Wahl: noch bis zum 31. Dezember 2026 nach altem Modell abschließen oder auf das Altersvorsorgedepot warten. In den meisten Fällen spricht wenig für Eile — die Förderung für 2027 geht nicht verloren, wenn Sie erst im Lauf des Jahres aktiv werden.

Selbstständige und Freiberufler

Für Sie ist die Änderung am größten. Selbstständige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit waren von der Riester-Förderung ausgeschlossen. Wer staatlich gefördert vorsorgen wollte, hatte im Wesentlichen die Basisrente — die Rürup-Rente — und damit ein Produkt ohne Kapitalzugriff. Ab 2027 steht die Förderung offen. Wie viel Förderung in Ihrem Fall zusammenkommt, rechnet unser Altersvorsorgedepot-Rechner aus.

Beamte, Pflichtmitglieder in Versorgungswerken, Angehörige

Die Förderberechtigung war bisher an den Status geknüpft und wurde zum Teil über den Ehepartner abgeleitet. Mit der Neuregelung verschiebt sich dieser Zuschnitt. Ob Sie betroffen sind, klären wir in der Bestandsaufnahme.

Was das im Detail bedeutet — Förderhöhe, Voraussetzungen, Zusammenspiel mit bestehenden Verträgen —, hängt an Punkten des Gesetzes, die zum Teil noch nicht abschließend geklärt sind. Wir haben das Thema im Beitrag zum Altersvorsorgedepot 2027 aufbereitet und halten ihn aktuell.

Der Punkt, der bei Selbstständigen oft übersehen wird

Welche Vorsorgestrategie trägt, hängt bei Selbstständigen nicht nur am Produkt, sondern an den liquiden Rücklagen, die das Unternehmen absichern. Wer sein Kapital langfristig bindet und im nächsten Auftragstief keine Reserve hat, hat das Problem verschoben, nicht gelöst. Diese Frage steht vor der Produktauswahl, nicht danach.

Welcher Weg kommt für wen in Betracht

Die folgende Übersicht ordnet die gängigen Bausteine nach Berufsstatus und verbleibender Zeit bis zur Rente. Sie ist eine Orientierung, keine Empfehlung: Welche Kombination im Einzelfall trägt, lässt sich erst nach einer Bestandsaufnahme beurteilen.

Konstellation Kommt typischerweise in Betracht Was sich 2027 ändert
Angestellt, mehr als 15 Jahre bis zur Rente Betriebliche Altersvorsorge, ETF-Sparplan, Kapitalanlage-Immobilie Riester-Fondssparplan wird durch das Altersvorsorgedepot ersetzt
Angestellt, weniger als 15 Jahre Betriebliche Altersvorsorge, klassische Rürup-Rente, freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, ETF-Sparplan, Festgeld Riester-Fondssparplan wird durch das Altersvorsorgedepot ersetzt
Selbstständig, mehr als 15 Jahre bis zur Rente Rürup-Rente und Rürup-Fondssparpläne, ETF-Sparpläne, freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung Altersvorsorgedepot kommt neu hinzu — erstmals staatlich gefördert
Selbstständig, weniger als 15 Jahre Rürup-Rente, ETF-Sparpläne, freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, Festgeld, vorhandene Immobilie schneller entschulden Altersvorsorgedepot kommt neu hinzu; ob es sich bei kurzer Restlaufzeit noch lohnt, ist Einzelfallfrage
Fünf Jahre oder weniger bis zur Rente Sofortrente, Kauf einer vermieteten Immobilie, ETF-Anlage kombiniert mit Festgeld. Angestellte zusätzlich: betriebliche Altersvorsorge. Selbstständige zusätzlich: freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, Rürup-Rente In dieser Frist spielt der Aufbau geförderter Verträge kaum noch eine Rolle
Zusätzlich bei hohem Grenzsteuersatz Rürup-Fondssparpläne und Rürup-Rentenversicherungen gewinnen an Gewicht, weil die steuerliche Wirkung in der Ansparphase mit dem Grenzsteuersatz steigt Gilt unverändert, unabhängig vom Berufsstatus

Die Zuordnung ersetzt keine individuelle Prüfung. Sie berücksichtigt weder bestehende Verträge noch Versorgungslücken, Absicherungsbedarf oder die persönliche Risikotragfähigkeit.

Was die Auswahl wirklich bestimmt

Berufsstatus

Er entscheidet darüber, welche Bausteine überhaupt zugänglich sind. Eine betriebliche Altersvorsorge setzt ein Angestelltenverhältnis voraus. Die Förderberechtigung war bis 2026 an den Status gekoppelt — das fällt ab 2027 weg.

Verbleibende Zeit

Je kürzer die Restlaufzeit, desto weniger können Schwankungen ausgeglichen werden und desto stärker rücken planbare Bausteine in den Vordergrund. Das ist kein Werturteil über Aktienanlagen, sondern eine Frage des Zeithorizonts.

Grenzsteuersatz

Er bestimmt, wie stark die steuerliche Wirkung in der Ansparphase ausfällt. Was in der Ansparphase gespart wird, wird in der Auszahlungsphase nachgelagert besteuert — die Frage ist also nicht, ob Steuern anfallen, sondern wann und zu welchem Satz.

Monatlicher Überschuss oder Einmalbetrag

Wer regelmäßig einen Betrag übrig hat, kommt zu anderen Lösungen als jemand, der einmalig eine größere Summe anlegen kann. Bei Selbstständigen mit schwankenden Einnahmen ist Flexibilität in der Beitragszahlung oft wichtiger als die letzte Nachkommastelle bei der Rendite.

Drei Irrtümer, die uns regelmäßig begegnen

„ETFs sind sicher, weil sie breit streuen“

Streuung senkt das Risiko, dass ein einzelnes Unternehmen ausfällt. Sie senkt nicht das Risiko, dass der Markt insgesamt fällt. Ein breit gestreuter Aktienfonds kann zwischenzeitlich erheblich an Wert verlieren — entscheidend ist, ob man diesen Zeitraum aussitzen kann, ohne verkaufen zu müssen.

„Die Immobilie ist unabhängig von Börse und Inflation“

Immobilienpreise schwanken ebenfalls, nur langsamer und weniger sichtbar. Wer 2021 gekauft hat, hat das in den Folgejahren gesehen. Dazu kommen Klumpenrisiko, Instandhaltung, Mietausfall und — bei Finanzierung — das Zinsänderungsrisiko zum Ende der Zinsbindung.

„Erst mal abwarten, bis das neue System da ist“

Für den Abschluss neuer geförderter Verträge ist Abwarten unproblematisch. Für die Bestandsaufnahme nicht: Wer heute nicht weiß, wie hoch seine Versorgungslücke ist, weiß es 2027 auch nicht. Und wer eine bestehende Rürup- oder Riester-Konstellation hat, sollte vor dem Jahreswechsel wissen, was der Systemwechsel für ihn bedeutet.

Wie Sie Ihren Stand ermitteln

Bevor über Produkte gesprochen wird, gehört die Lücke auf den Tisch: Was steht an gesetzlicher, betrieblicher und privater Rente zu erwarten, und was wird gebraucht? Für die erste Einordnung können Sie unseren Rentenlückenrechner nutzen. Wer bereits eine Basisrente hat oder eine erwägt, findet im Basisrenten-Steuerrechner die steuerliche Seite.

Wer wissen will, was das neue Altersvorsorgedepot für ihn bedeutet, findet die Förderhöhe im Altersvorsorgedepot-Rechner und die Einordnung im Beitrag zum Altersvorsorgedepot 2027.

Die Rechner ersetzen keine Bestandsaufnahme. Sie zeigen aber in wenigen Minuten, ob überhaupt Handlungsbedarf besteht — und das ist die Frage, die vor allen anderen steht.

Häufige Fragen

Was ändert sich zum 1. Januar 2027 bei der geförderten Altersvorsorge?

Das Altersvorsorgedepot tritt an die Stelle der Riester-Rente. Neue Riester-Verträge können nur noch bis zum 31. Dezember 2026 abgeschlossen werden. Bestehende Verträge laufen unverändert weiter. Neu ist außerdem, dass Selbstständige und Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke erstmals unmittelbar förderberechtigt sind.

Kann ich jetzt noch einen Riester-Vertrag abschließen?

Ja, bis zum 31. Dezember 2026. Ab dem 1. Januar 2027 sind keine Neuabschlüsse nach altem Modell mehr möglich. Ob ein Abschluss kurz vor Toresschluss sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab — in vielen Konstellationen spricht mehr dafür, das neue System abzuwarten.

Was passiert mit meinem bestehenden Riester-Vertrag?

Er läuft weiter und kann auch nach der Reform weiter bespart werden. Es gibt keine automatische Kündigung und keine Zwangsumwandlung. Die bisherige Förderung bleibt erhalten.

Soll ich meinen Riester-Vertrag ins neue System wechseln?

Ein Wechsel ist möglich, ohne dass bisher erhaltene Förderung zurückgezahlt werden muss. Ob er sich lohnt, ist eine Rechnung im Einzelfall: Bei langer Restlaufzeit kann die neue Förderung überwiegen, bei kurzer Restlaufzeit können andere Effekte den Vorteil aufzehren. Lassen Sie das durchrechnen, bevor Sie entscheiden.

Können Selbstständige ab 2027 staatlich gefördert vorsorgen?

Ja. Selbstständige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit werden mit der Reform erstmals unmittelbar förderberechtigt. Bisher blieb ihnen im geförderten Bereich im Wesentlichen die Basisrente.

Woher weiß ich, wie groß meine Versorgungslücke ist?

Die Lücke ergibt sich aus der Differenz zwischen dem, was an gesetzlicher, betrieblicher und privater Rente zu erwarten ist, und dem, was Sie im Ruhestand brauchen. Für eine erste Einordnung genügt unser Rentenlückenrechner. Für eine belastbare Zahl braucht es die Renteninformation und die bestehenden Verträge.

Lohnt sich Altersvorsorge noch mit 55 oder 60?

Ja, aber mit anderen Bausteinen. Bei kurzer Restlaufzeit rücken planbare Lösungen und die Frage in den Vordergrund, wie vorhandenes Vermögen in eine Rente überführt wird — etwa über eine Sofortrente. Der Aufbau geförderter Verträge spielt in den letzten Jahren vor der Rente kaum noch eine Rolle.

Was ist der Unterschied zwischen Rürup-Rente und Altersvorsorgedepot?

Die Rürup-Rente ist eine reine Rentenlösung: Das Kapital ist gebunden, es gibt keine freie Auszahlung, die Förderung wirkt über den Sonderausgabenabzug in der Ansparphase. Das Altersvorsorgedepot ist als Depotlösung angelegt und sieht eine flexiblere Auszahlung vor. Welche der beiden Formen passt, hängt davon ab, ob Sie Kapitalzugriff brauchen und wie hoch Ihr Grenzsteuersatz ist.

Beratung im Raum München und Augsburg

Wir nehmen Ihre bestehenden Verträge auf, rechnen die Lücke aus und zeigen Ihnen, welche Wege in Ihrer Situation offenstehen — auch, wenn das Ergebnis lautet, dass Sie nichts ändern müssen.

Vier Standorte in Aichach, Dachau, Jesenwang und Schwabmünchen, oder im Video-Call.

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Stand: 16. September 2026. Das Altersvorsorgereformgesetz tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. Einzelheiten der Umsetzung können sich noch ändern; wir aktualisieren diesen Beitrag.

Dieser Beitrag informiert allgemein und ist unverbindlich. Er ersetzt keine individuelle Beratung und stellt weder eine Anlageempfehlung noch eine steuerliche Beratung dar. Welche Form der Altersvorsorge für Sie geeignet ist, lässt sich nur nach einer persönlichen Bestandsaufnahme beurteilen. Steuerliche Fragen im Einzelfall klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.

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